6107/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Justiz

betreffend Amokfahrt in der Innenstadt  von Graz

 

In der Krone-online erschien am 21.06.2015 um 18:50 folgender Artikel:

„Amokfahrt: Bub (4) starb in Armen seines Vaters“- Foto: Ricardo Heintz, Christian Jauschowetz

 

Der Amokfahrer von Graz ist ihnen nie zuvor begegnet -einem 28-Jährigen, der vor zwei Wochen geheiratet hatte, einer Frau, die vor der Stadtpfarrkirche bettelte, und einem vierjährigen Buben. Er hat sie mit dem Geländewagen überfahren und getötet - den kleinen Valentin vor den Augen des Vaters.

 

 

In der Zweiglgasse waren der 28-jährige Adis D. und seine frisch angetraute Ehefrau zur falschen Zeit am falschen Ort. Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl, der nur um Haaresbreite dem Tod entkam , musste miterleben, wie der grüne Wagen der Marke Ssangyong das Ehepaar rammte. Der Mann starb, bei der Frau besteht noch immer Lebensgefahr. "So schnell endet ein junges Glück", kommentierten Freunde des Paares tief erschüttert die furchtbaren Geschehnisse.

Kind (4) und Bettlerin überfahren

Die nächsten Toten forderte die Amokfahrt in der belebten Einkaufsmeile von Graz, der Herrengasse, wo Samstagmittag wie gewöhnlich reges Treiben herrschte. Vor den Augen seines Vaters wurde der vierjährige Valentin vom Wagen erfasst und durch die Luft geschleudert, wenige Meter weiter kam eine etwa 25-jährige Bettlerin, die vor einer Bank saß, unter die Räder. Beide waren sofort tot.

"Die Opfer lagen in unmittelbarer Nähe der Stadtpfarrkirche", erzählt der Grazer Pfarrer Christian Leibnitz der "Krone". "Als ich davon hörte, bin ich sofort dorthin geeilt und habe dann, gemeinsam mit dem Kriseninterventionsteam und der kirchlichen Seelsorge, versucht, dem Vater und der Tante des getöteten Buben beizustehen."

Kindsvater in "psychischem Ausnahmezustand"

Herzzerreißende Szenen spielten sich dabei ab, wie der "tief traurige" Stadtpfarrer schildert: "Der Mann war in einem psychischen Ausnahmezustand, er wusste nicht, ob er weinen, schreien, und wie er seinen Buben betrauern sollte. Da ist dann jedes Wort zuviel, man kann einfach nur Nähe und Anteilnahme zeigen." Die Mutter des Kindes war während des Unglücks in Spanien: "Sie stieg sofort in das nächste Flugzeug, währenddessen fuhren Krisenexperten zum Flughafen, um sie dort direkt abzuholen." Besonders beeindruckt hat den Geistlichen die Solidarität der Grazer in diesen schweren Stunden.

Zustand dreier Patienten kritisch

Von den 34 Menschen, die bei der Amokfahrt verletzt wurden, waren am Sonntag noch drei Erwachsene in kritischem Zustand. Zwei Kinder sind im LKH auf der Intensivstation, ihr Zustand sei aber stabil, hieß es seitens des Spitals. Die übrigen Verletzten - darunter auch Kerstin B., die die Ereignisse im "Krone"-Interview schilderte - wurden ins Grazer LKH bzw. UKH gebracht, einige wurden im LKH West und im Krankenhaus der Elisabethinen versorgt. Zwei Patienten wurden nach Klagenfurt und einer nach Oberwart im Burgenland geflogen.“

Eine lückenlose Aufklärung dieses Falls auf parlamentarischer Ebene, um zukünftig solche Taten besser entgegenzuwirken ist notwendig.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Ist Alen R. seit dem Jahr 2006 gerichtlich in Erscheinung getreten?

2.    Wenn ja, welche Gerichte oder Staatsanwaltschaften waren befasst?

3.    Wenn ja, welche Delikte wurden angezeigt bzw. angeklagt?

4.    Wenn ja, wurde Alen R. gerichtlich verurteilt oder wurde das/die Verfahren eingestellt?

5.    Im Fall der Verurteilung, welche Strafen wurden verhängt?

6.    Im Fall der Einstellung, aus welchem Grund erfolgte diese?

 

7.    Wurden (ab dem Jahr 2006) auch andere im selben Haushalt des Alen R. lebende Personen wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zur Anzeige gebracht?

8.    Wenn ja, welche?

9.    Wenn ja, welche Delikte wurden angezeigt bzw. angeklagt?

10. Wenn ja, wurden diese Personen verurteilt oder das/die Verfahren eingestellt?

11. Im Fall der Verurteilung, welche Strafen wurden verhängt?

12. Im Fall der Einstellung, aus welchem Grund erfolgte diese?