6115/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verbotsliste für KFZ- Kennzeichen und Kooperation mit dem MKÖ

 

 

Hinsichtlich der Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967, welche in der Sitzung des Nationalrates am 18.6.2015 beschlossen wurde und durch die lächerliche, anstößige sowie rechtsextreme Wunschkennzeichen von Kraftfahrzeugen eine Untersagung erfuhren, war einigen Medien zu entnehmen, dass die betreffende Liste von zu verbietenden Zahlen- und Buchstabenkombinationen in Kooperation mit dem Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) erstellt wurde. So berichtete die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Ausgabe vom 16.02.2015: „In Kooperation mit dem Mauthausen Komitee (MKÖ) hat das Verkehrsministerium eine Liste von Codes erarbeitet, die, sobald die Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz rechtsgültig wird, auf Wunschkennzeichen nicht mehr verwendet werden dürfen“.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie verlief diese Kooperation zwischen Verkehrsministerium und Mauthausen Komitee im Detail?

2.     Aus welchen Gründen wählte man ausgerechnet diese Organisation als Partner?

3.     Gab es finanzielle Zuwendungen an das Mauthausen Komitee für die Mitarbeit an besagter Verbotsliste?

4.     Wenn ja, in welcher Höhe?

5.     Wurden noch weitere Institutionen bzw. Organisationen in die Erstellung der beschriebenen Liste eingebunden?

6.     Wenn ja, welche, wurden diesen finanzielle Abgeltungen zuteil und wenn ja, in welcher Höhe?