6116/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Barbara Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Kindergartenpflicht für Vierjährige

 

Nach Aussagen der Frau Bundesminister im Familienausschuss und laut Meldungen unterschiedlicher Medien, plant das Bundesministerium für Familien und Jugend ab Herbst 2016 Eltern zu verpflichten, bereits ihre vierjährigen Kinder außerhäuslicher Betreuung zu überantworten.

Derzeit ist geregelt, daß alle fünfjährigen Kinder an mindestens vier Tagen der Woche einen Kindergarten besuchen müssen. Was nun "verschärft" werden soll.

 

Laut Tageszeitung "Die Presse" vom 08.06.2015 geht es der Frau Familienminister darum, mangelnde Deutschkenntnisse auszugleichen. Das heißt also, es geht bei der um ein Jahr vorgezogenen Kindergartenpflicht um den Versuch, auf das Integrationsversagen der letzten Jahrzehnte zu reagieren. Aus diesem Grund soll auf die Entscheidungsfreiheit der Eltern keine Rücksicht mehr genommen werden.

 

Aus zahlreichen Gesprächen und Erfahrungen von Eltern kann ich persönlich den Schluss ziehen, dass es Lebenssituationen geben kann, in denen ein Kind lieber daheim bei den Eltern bleiben möchte. Sei es z.B. durch einen Umzug in eine noch unbekannte Umgebung, oder wenn ein Geschwisterchen geboren wurde. Solche und ähnliche Umstände können dem verpflichtenden regelmäßigen Kindergartenbesuch durchaus im Wege stehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die  Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kinder unter fünf Jahren, die derzeit - trotz Entscheidungsfreiheit der Eltern - regelmäßig einen Kindergarten besuchen?

 

2. Welche konkreten Entwicklungsnachteile sieht das BMFJ für vierjährige Kinder, die im elterlichen Umfeld betreut werden und erst im folgenden Lebensjahr den Kindergarten besuchen?


3. Teilt das BMFJ die Ansicht, dass es Lebenssituationen geben kann, in welchen es nicht zuträglich ist ein Kind im Alter von vier Jahren verpflichtend in eine Fremdbetreuung zu geben? (Beispielsfälle siehe Einleitungstext.)

 

4. Welcher Betreuungsschlüssel ist nach Erkenntnissen des BMFJ nötig, um Sprachdefizite von vierjährigen Kindern erfolgreich auszugeichen?