6122/J XXV. GP
Eingelangt am 09.07.2015
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Anfrage
der Abgeordneten Barbara Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Konsequenzen aus Kritik am Bildungserlass zur Sexualpädagogik
Der am 22.6.2015 vorgestellte Grundsatzerlass zur Sexualerziehung unterscheidet sich von dem im Vorfeld kritisierten Entwurf lediglich in wenigen "Abmilderungen".
So heißt es lapidar: "[…] Eltern (spielen in der Sexualerziehung, Anm.) neben (sic!) Institutionen wie Kindergärten und Schule eine zentrale Rolle."
Tatsächlich ist aus dem Erlass lediglich zu entnehmen, dass Eltern auf Elternabenden informiert werden sollten.
Der Bildungserlass zur Sexualpädagogik billigt den Eltern in diesem sensiblen Punkt der Kindererziehung tatsächlich eben keine "zentrale Rolle" zu. Stattdessen sollen bereits die Eltern von Kindergartenkindern durch die neue Sexualpädagogik “unterstützt” werden.
Diese Sexualerziehung hat sich laut Erlass an dem Prinzip der “Vielfalt der Lebensformen” u.a. der "Geschlechteridentitäten" zu orientieren und zeigt damit klar ideologische Ziele.
In einem Artikel der Tageszeit "Der Standard" vom 18. Juni 2015, wird Frau Ministerin, wie folgt zitiert: "Ein Drüberfahren über die Eltern kann es hier nicht geben."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende
Anfrage
1. Welches Konzept liegt dem Bildungserlass zur Sexualpädagogik zu Grunde?
2. Welches sind die wissenschaftlichen Grundlagen, auf die dieses Konzept aufbaut?
3. Sieht das BMFJ im aktuellen, am 22. Juni 2015, vorgelegten Erlass, die Rolle der Eltern in der Sexualerziehung ausreichend berücksichtigt?
4. Welche Konsequenzen zieht das BMFJ aus der massiven Kritik von Eltern und von Elternverbänden am "Bildungserlass zur Sexualpädagogik"?
5. Wird das BMFJ die Bedenken der Eltern vor dem Bildungsministerium vertreten?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Familienministerin, die Familien vor derlei ideologisierter staatlicher Bevormundung zu schützen?