6136/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Philip Kucher und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2014"

Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, macht sich gemäß § 222 (1) StGB des Tatbestands der Tierquälerei strafbar.

Österreich ist mit dem bundesweiten Tierschutzgesetz Vorreiter für Europa. Zahlreiche Medienberichte über Tierquälerei belegen jedoch, dass die laufende Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzgesetze und aktiver Tierschutz nicht an Bedeutung verloren haben.

In der 1655/AB vom 12.08.2014 zu 1757/J (XXV.GP) wurden Fragen des Fragestellers zum gegenständlichen Anfragethema letztmalig beantwortet. Mangels vorliegender Statistiken konnten damals einzelne Fragen durch das Ressort (noch) nicht beantwortet werden. Im Sinne von Bewusstseinsbildung, Transparenz und aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2014 zu erhalten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende Anfrage:

 

 

1.    ln wie vielen Fällen wurde seitens der Bundespolizei bzw. der Sicherheitsbehörden im Jahr 2014 im Zusammenhang mit dem Tatbestand der Tierquälerei (§ 222 StGB) ermittelt?

-             Sollte dazu keine statistische Auswertung vorliegen, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

2.    Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB kam es durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Privatpersonen, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im Jahr 2014 (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?


-   Sollte dazu keine statistische Auswertung vorliegen, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

3.     In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 Tierschützerinnen (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung etc.) angezeigt?

-   Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

4.     Wie viele dieser Strafanzeigen wurden 2014 von Privatpersonen, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?

-   Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?