6152/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Verdacht auf vorsätzliche Konkursverschleppung im Österreichischen Schwimmverband seit März 2014

BEGRÜNDUNG

 

Der Grundsatz einer verantwortungsvollen Verwendung von Steuergeldern gilt auch für die Förderung von Sportvereinen. Als Voraussetzung des wirkungsvollen Einsatzes von Fördergeldern ist eine effizient arbeitende Vereinsstruktur anzusehen.

Aus gut informierten Kreisen ist an die Anfragestellerin folgender Sachverhalt über die finanzielle und personelle Situation des Schwimm-Verbands (OSV) herangetragen worden:

Die Staatsanwaltschaft geht aktuell aufgrund von zahlreichen Indizien dem Verdacht nach, dass es im Zeitraum 2006 bis 2013 zu einem systematischen Förderbetrug gekommen sein könnte. Als Verdächtige werden diverse der SPÖ nahestehende Funktionäre genannt. Die Staatsanwaltschaft hat anscheinend jedoch noch keine entsprechenden Ermittlungen über die Jahre vor 2006 (z.B über die Abrechnungen der Schwimm-EM in Wien) und auch keine Ermittlungen zu den mehrfach in parlamentarischen Anfragen erwähnten Malversationen im Oberösterreichischen Landesschwimmverband aufgenommen.

Dem Vernehmen nach soll ein Funktionär (T.U.) als eine seiner ersten Aktionen als kooptierter Finanzvorstand des OSV im Dezember 2013 nach Bekanntwerden der Rechnungsfälschungen dem Generalsekretär T.G. eigenmächtig und ohne Vorstandsbeschluss eine hohe fünfstellige Abfertigung  gewährt haben. Für diese Aktion fand  T.U. Unterstützung beim damaligen OSV Vizepräsidenten P.P.,  seines Zeichens auch Präsident des Steiermärkischen Schwimmverbands und hoher Multi-Funktionär im ASKÖ und bei dem OSV Schriftführer H.S.

Als im Dezember 2013 weitere eigenartige Transaktionen ans Tageslicht kamen, brachten gemäß Vereinsgesetz mehr als 10 Prozent der Vereine einen Antrag auf eine außerordentliche Generalversammlung ein, um die Vorgänge des OSV Vorstands zu beenden. Die Vereine forderten die Einsetzung eines „Sondervertreters“ und ersuchten um Aufklärung. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben, sodass der a.o. Verbandstag  bis dato nicht zusammentrat.

Am 18.12.2013 fand zwischen 14:00 und 15:30 Uhr im Bundesministerium für Sport und Landesverteidigung eine Besprechung mit den Vertretern des OSV betreffend „Aufarbeitung der Causa OSV“ statt; Teilnehmer von Seiten des OSV waren Vizepräsident P. P. und Finanzvorstand T. U., die laut Protokoll Kooperation zusagten.

Der kooptierte Finanzvorstand T. U. teilte laut Protokoll mit, dass der OSV beabsichtige, der Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA Horwath einen Prüfauftrag zu erteilen. Die endgültige Erteilung des Auftrages bzw Abschluss des Vertrages wird aber erst voraussichtlich am 19.12.2013 durch den hierfür notwendigen Vorstandsbeschluss erfolgen.

Der OSV sicherte laut diesem Protokoll auf Wunsch des BMLVS zu, das Mandat an die Wirtschaftsprüfungskanzlei TPA Horwath im Wege der Vorstandsitzung zu erweitern. „…Mit TPA Horwath wird vereinbart werden, dass auch das BMLVS Empfängerin des Prüferergebnisses wird. Abschließend sichert der OSV nochmals volle Aufklärung und Aufarbeitung der Causa zu. Weiters wird veranlasst, dass keine Rechnungen aus den Jahren 2006 und ff vernichtet werden.“

Im einem an den Finanzvorstand adressierten und u.a. von diesem unterfertigten TPA Horwath-Angebot über die „Durchführung von vereinbarten Untersuchungshandlungen“ vom 19. Dezember 2013 ist auf Seite 4 im Punkt „Berichterstattung“ festgehalten: „Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Bericht als Vorlage beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dient“. Dieses Angebot wurde von Seiten des OSV neben U. auch von Vizepräsident P. P. und OSV Schriftführer H. S. unterfertigt.

Als interessantes Nebendetail ist hierbei anzumerken, dass auf Seite 4 des Angebots, unter Punkt „Art und Umfang unserer Leistungen“ folgendes angeführt ist: „Außerdem sollen die Kontobewegungen des Pool des Österreichischen Schwimmverbandes (Pool Verein) nachvollzogen werden“. Schlussendlich werden  im vorliegenden Bericht von TPA Horwath jedoch mit keinem Wort diese Kontobewegungen erwähnt. Hier stellt sich definitiv die Frage nach dem „Warum“? Wurde die vertraglich vereinbarte Aufklärung über die Kontobewegungen auf diesem ominösen und mutmaßlichen Schwarzgeldkonto von den von Oberösterreich in den OSV entsandten ASKO Funktionären U., P. und S. verhindert?

Der Wirtschaftsprüfer TPA Horwath legte dem OSV im März 2014 zwei Berichte vor. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages war Frau Mag. M.P., Wirtschaftsprüferin, verantwortlich:

·        Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Österreichischen Schwimmverband (OSV)


·        Sonderbericht gemäß § 273 Abs. 2 bzw 3 UGB (Ausübung der Redepflicht) betreffend den Österreichischen Schwimmverband

Auszüge aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Österreichischen Schwimmverband (OSV), der auch dem BMLSV seit März 2014 vorliegt:

·        Der Verein, vertreten durch Herrn T. U., Finanzreferent und Herrn P., Vizepräsident, hat mit uns am 13. Februar 2014 einen Prüfungsvertrag abgeschlossen, den Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2013 endende Rechnungsjahr unter Einbeziehung der Buchführung zu prüfen.

·        Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes (§ 22 Abs. 1 Z 1 URG) sind gegeben. Die Eigenmittelquote sowie die fiktive Schuldentilgungsdauer sind negativ.

·        Der Ausübung der Redepflicht gemäß § 273 Abs 2 UGB iVm KFS/PE 18 Rz (53) sowie gemäß § 273 Abs. 3 UGB iVm KFS/PE 18 Rz (54) wurde durch den Sonderbericht vom 25. März 2014 nachgekommen.

·        Da es sich bei der gegenständigen Prüfung um eine Erstprüfung handelt und es uns nicht möglich war, uns durch geeignete Prüfungshandlungen von der Richtigkeit der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Werte zu überzeugen, kann eine Beurteilung hinsichtlich des möglichst getreuen Bildes der Ertragslage nicht abgegeben werden.

·        Ohne den Bestätigungsvermerk weiter einzuschränken weisen wir auf die Beilage zum Jahresabschluss „Fortbestehungsprognose“ hin. Insbesondere verweisen wir auf den Punkt 4 „Wesentliche Unsicherheiten“. Demnach ist der Fortbestand des Vereins davon abhängig, ob der Verein auch tatsächlich Forderungen und Sponsorengelder im budgetierten Ausmaß erhalten hat.

 

Es erscheint aufklärungsbedürftig, dass  TPA Horwath – wahrscheinlich wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Finanzverantwortlichen - nicht in der Lage war, sich durch geeignete Prüfungshandlungen von der Richtigkeit in der Eröffnungsbilanz nachgewiesenen Werten zu überzeugen.

Die Fortführungsprognose vom 17.3.2014 durch den Finanzreferenten T. U.  für den Österreichischen Schwimmverband  die dem BMLSV seit März (nahezu ungekürzt) 2014 vorliegt, vermerkt:

·        Prognose kurzfristig (2014) „Auf Grund des bisherigen Werbewertes wäre von einem Sponsorbeitrag in Höhe von ca. 90.000 Euro auszugehen. Weiters kann mit zusätzlichen Fördergeldern gerechnet werden. Daher ist eine überwiegend positive Fortbestehungsprognose abzugeben

·        Prognose (2015-2016) Ab 2015 sollten zusätzliche Kosten für Prozesse und sonstige Zahlungen weitgehend ausgeschlossen werden. Nachdem nach Abschluss dieser Misere auch mit langfristigen Sponsoreinnahmen zu rechnen ist, ist die Fortführungsprognose mit größter Wahrscheinlichkeit positiv.


·        Wesentliche Unsicherheiten: Die wohl größten Unsicherheiten stellen dabei das weitere Verhalten diverser Schwimmvereine dar, welche die Arbeit des OSV erschweren. Dadurch könnte es zu Ausfällen bei Sponsorgeldern, aber auch Förderzusagen kommen.

 

Diese „Fortführungsprognose“ erscheint höchst zweifelhaft.

 Auszüge aus dem Sonderbericht gemäß § 273 Abs. 2 bzw 3 UGB betreffend den Österreichischen Schwimmverband, der dem BMLSV seit März 2014 vorliegt:

·        Gemäß § 273 Abs. 3 UGB iVm KFS/PE 18 Rz 54 hat der Abschlussprüfer auch unverzüglich zu berichten, wenn bei der Prüfung des Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs festgestellt wird. Dieser Warnpflicht kommen wir durch Erstattung dieses gesonderten Berichtes wie folgt nach:

 

·        Vermutung des Reorganisationsbedarfs: Gemäß  §22 URG (Unternehmensreorganisationsgesetz) wird ein Reorganisationsbedarf vermutet, wenn die Eigenmittelquote unter 8% und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt. Auf Grundlage des zum 31. Dezember 2013 aufgestellten Jahresabschlusses (§ 22 Abs. 1 VerG) der uns zur Prüfung vorgelegt wurde, haben wir diese beiden Kennzahlen ermittelt und sind hierbei zu folgendem Ergebnis gekommen:

Eigenmittelquote                                          negativ

Fiktive Schuldentilgungsdauer                   negativ

 

·        Negatives Eigenkapital: Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von ca TEUR 60 aus. Der Verein ist somit buchmäßig überschuldet. Das Working Capital ist in Höhe von TEUR 124 negativ.

 

·        Gemäß § 67 IO ist von den gesetzlichen Vertretern zu überprüfen, ob eine Überschuldung iSd Insolvenzrechts vorliegt. Das ist laut Literatur und Rechtssprechung in einem zweistufigen Prüfungsverfahren zu beurteilen

o   Erstellung eines Liquidationsstatus und Überprüfen des Vorliegens einer rechnerischen Überschuldung

o   Überprüfung einer Fortbestehungsprognose (in deren Rahmen mit Hilfe sorgfältiger Analysen von Verlustursachen, eines Finanzierungsplanes sowie der Zukunftsaussichten des Vereins die Wahrscheinlichkeit der künftigen Zahlungsunfähigkeit und damit der Liquidation zu prüfen ist)


o   Der insolvenzrechtliche Tatbestand der Überschuldung ist nur dann gegeben, wenn beide Prüfungsverfahren zu einem negativen Ergebnis führen und kumulativ eine rechnerische Überschuldung und eine negative Fortbestehungsprognose vorliegen.

 

·        Liegt ein für den Verein relevanter insolvenzrechtlicher Tatbestand vor, ist von den gesetzlichen Vertretern ohne schuldhaftes Zögern (maximal Ausnutzung der 60-Tages-Frist) der Insolvenzantrag zu stellen.

 

·        Ad rechnerische Überschuldung: Betreffend des Vermögens des Österreichischen Schwimmverbandes ist nicht davon auszugehen, dass erhebliche stille Reserven vorhanden sind. Unseres Erachtens ist daher davon auszugehen, dass der Verein rechnerisch überschuldet ist.

 

·        Ad positive Fortbestehungsprognose: Der Abschlussprüfer hat die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Annahme der Fortführung der Vereinstätigkeit zu beurteilen und zu erwägen, ob wesentliche Ungewissheiten hinsichtlich der Fähigkeit der Fortführung des Vereins bestehen.

 

 

·        Laut der von Herrn U., Finanzreferent des OSV, am Freitag, dem 21. März 2014 zur Verfügung gestellten Fortbestandsprognose ist der Fortbestand des OSV mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben. Wir weisen jedoch ausdrücklich auf die damit im Zusammenhang stehende wesentliche Unsicherheit hin, dass Sponsorengelder bzw. Fördergelder nicht im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung stehen, um einerseits die diversen einmaligen Ausgaben (Abfertigung Herr G., Rückzahlung von Fördergeldern, Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten) sowie andererseits die laufenden Ausgaben des OSV begleichen zu können.

 

Am 28. März 2014, also am Vorabend des OSV Verbandstages in Wels wurde Frau Mag. M. P.-U., Wirtschaftsprüferin von TPA-Horwath eingeladen, dem OSV Vorstand – und zwar sowohl dem „alten“ als auch „neuen“ Vorstand – die Ergebnisse der Erhebungen zu präsentieren. Es war laut Tagesordnung für den 29. März auch angekündigt, dass Frau Mag. M. P.-U. den TPA Horwath Bericht der Generalversammlung – also dem Verbandstag (alle Vereine und geladenen Medienvertreter) – vorlegt.

Frau Mag. M. P.-U. präsentierte den OSV Funktionären den TPA Horwarth Bericht und brachte die nächsten notwendigen Schritte auf den Punkt, nämlich dass der Fortbestand des OSV nicht gesichert ist und sich die OSV Verantwortlichen einem Insolvenzantrag zu stellen haben.


Die OSV Verantwortlichen entschieden jedoch anders; die Präsentation des TPA Horwath Berichts am folgenden Tag vor dem Verbandstag (Höchstes Gremium des OSV) wurde abgesagt. Es wurde auf Initiative von T. U. zwischen den teilnehmenden OSV Funktionären Stillschweigen über die Ergebnisse des TPA Horwath Berichts vereinbart, worauf T. U. nach vertraulichen Informationen die zuvor ausgeteilten Berichte wieder einsammelte. Diverse Personen beteiligten sich an dieser offensichtlichen Konkursverschleppung, indem entschieden wurde, dass der TPA Horwath Bericht unter keinen Umständen an den Verbandstag, an Landesverbände und an Vereine geschickt werden darf.

Dem Protokoll des Ordentlichen Verbandstages des OSV vom 29. März 2014 in Wels ist dementsprechend zum Finanzbericht und den Gebarungen lediglich folgendes zu entnehmen:

Finanzreferent T. U. berichtet über die Finanzen des OSV und der Pool GmbH, insbesondere über die wesentlichen Einschränkungen beim Jahresabschluss weist er hin., Der Österreichische Schwimmverband ist nicht insolvent, weist jedoch ein negatives Eigenkapital aus…..Der negative Jahresabschluss entstand vor allem durch gestiegene Kosten der Medienberatung in den Monaten August bis Dezember, gestiegenen Beratungskosten sowie Übernahme von Dopingverfahren“ Der Vorsitzende teilt mit, dass der geschäftsführende Vorstand in seiner Sitzung am 28.3.2014 beschlossen hat auf eine Entlastung zu verzichten.

Keinerlei Erwähnung zu TPA Horwath Prüfergebnis, Fortbestandanalyse, Masseverwalter, etc. Auf verwundertes Nachfragen von Vereinsvertretern gab es lediglich die lapidare Antwort, dass der TPA Horwath Bericht nichts zu beanstanden hatte. Damit wurde dem höchsten OSV Gremium, nämlich dem Verbandstag, höchstwahrscheinlich die Unwahrheit mitgeteilt. Sowohl der nichtentlastete alte Vorstand sowie der neue Vorstand unter Präsident S. M. nahmen das stillschweigend zur Kenntnis und trugen die Konkursverschleppung dadurch mit.

Durch die Konkursverschleppung sind weitere Steuergelder mutwillig verloren gegangen, für die die gesamte OSV Führung die uneingeschränkte Verantwortung zu übernehmen hat. Eine etwaige persönliche Haftung der involvierten OSV Funktionäre und daraus resultierende Rückforderung sind zu prüfen.

Im Sinne eines verantwortungsvollen Einsatzes von Steuergeldern durch die Sportförderung, im Sinne der Transparenz und der Aufklärung der geschilderter Machenschaften im Österreichischen Schwimmverband und nicht zuletzt im Sinne der Sportlerinnen und Sportler, denen eigentlich Fördergelder in erster Linie zu Gute kommen sollten, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit die Sportförderung nur auf Basis einer effizient wirtschaftenden Vereinsstruktur gewährt wird?

2)    Wann wurden Ihnen erstmals die Ergebnisse des TPA Horwath-Berichts und des OSV Jahresabschluss zum 31.12.2013 zur Kenntnis gebracht?

Sofern Ihnen der TPA Horwath-Bericht im März 2014 zugestellt wurde – warum hat das BMLVS mehr als 16 Monate benötigt, zu diesen brisanten Berichten Stellung zu beziehen?

3)    Welche Konsequenzen wird das BMLVS aus dem TPA Horwath-Bericht ziehen? 

4)    Werden Sie den Tatbestand einer Konkursverschleppung in dieser Causa prüfen lassen?

5)    Werden Sie den Tatbestand der Anstiftung zur Konkursverschleppung durch den Generalsekretär des OSV prüfen lassen?

6)    Wird das BMLVS, sofern der Tatbestand der Konkursverschleppung gegeben ist, Rückforderungsansprüche an die teilnehmenden OSV Funktionäre stellen?

7)    TPA Horwath hat die OSV Führung über folgendes in Kenntnis gesetzt: „Liegt ein für den Verein relevanter insolvenzrechtlicher Tatbestand vor, ist von den gesetzlichen Vertretern ohne schuldhaftes Zögern (maximal Ausnutzung der 60-Tages-Frist) der Insolvenzantrag zu stellen“. Warum hat der OSV die 60 Tage Frist verstreichen lassen?

8)    Hat das BMLVS dazu dem OSV eine Empfehlung abgegeben? Wenn ja, welche?

9)    Der aktuelle OSV Finanzvorstand und der Generalsekretär haben bis dato keinen Jahresabschluss 2014 vorgelegt. Ist das mit dem BMLVS abgesprochen?

10) Warum gibt es den Jahresabschluss für das Jahr 2014 noch nicht?

11) Wann wird der OSV den Jahresabschluss für das Jahr 2014 präsentieren?

12)  Am 20. Mai 2015 wurde von OSV-Funktionären (Rechtsreferent und Mastersreferent) ein Parallelverein „Neuer Schwimmverband der Schwimmvereine in Österreich“ gegründet. Ist die Gründung dieses Parallelvereins mit dem BMLVS abgesprochen?

13) Können Sie auszuschließen, dass dieser Parallelverein als Instrument der Konkursverschleppung dient?


14) Der Generalsekretär des OSV verdient für seinen 20 Stunden Job im OSV 5.000 Euro. Hauptberuflich ist er als Beamter im BMLVS in Hörsching angestellt. Halten Sie Herrn T. U. für die geeignete Person als Generalsekretär im OSV?

15) Haben Sie noch ausreichendes Vertrauen in die OSV Führung für eine produktive Zusammenarbeit, oder sind Sie der Meinung, dass die derzeitige Führung ihren sofortigen Rücktritt erklären und mit einer lebenslangen Funktionärssperre im OSV belehnt werden sollte?