6153/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Elisabeth GROSSMANN

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Zusammenhang zwischen geringen oder keinen Unterhaltszahlungen    und Kinderarmut in Österreich

Kinderarmut ist leider auch in Österreich traurige Realität. Von den Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder werden als einer der Hauptgründe keine oder nur geringe Unterhaltszahlungen durch den nicht im Haushalt lebenden Elternteil genannt. Durch diesen Umstand sind Kinder von Alleinerziehenden besonders häufig von drohender bzw. tatsächlicher Kinderarmut betroffen.

Grund genug für den Österreichischen Gesetzgeber, diesen Umstand näher und dringend zu hinterfragen um in Folge tätig zu werden. Es ist alles daran zu setzen, dass Kinder den ihnen zustehenden Unterhalt auch tatsächlich erhalten. Dazu ist es notwendig, den gegenwärtigen Istzustand zu erheben, um aus den Daten Schwachstellen zu eruieren um daraus wiederum Verbesserungen zum Wohle der Kinder zu entwickeln. Dafür ist umfangreiches Datenmaterial notwendig. Aus diesem Grund stellen unterzeichnende Abgeordnete folgende

Anfrage

1.  Wie viele minderjährige Kinder und Jugendliche erhielten im Jahr 2013, 2014

sowie bis zu gegebenen Zeitpunkt 2015 einen Unterhaltsvorschuss? (nach Bundesländern aufgelistet)

2. Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden im Jahr 2013, 2014 und bis

zum gegebenen Zeitpunkt 2015 abgewiesen? (nach Bundesländern aufgelistet)

3.    Wie viele Minderjährige erhielten Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschüsse unter den Regelbedarfssätzen? (nach Bundesländern aufgelistet, 2013, 2014, 2015 (bis heute))

4. Wie viele Anträge auf Unterhaltsherabsetzung nach §19 UVG gab es im Jahr

2013, 2014 sowie bisher im Jahr 2015? (nach Bundesländern aufgelistet)

5.    Wie vielen Anträgen auf Unterhaltsherabsetzung nach §19 UVG ist im Jahr 2013, 2014 und bis jetzt im laufenden Jahr 2015 stattgegeben worden? (nach Bundesländern aufgelistet)

6.    Wie vielen Anträgen auf Unterhaltsherabsetzung nach §19 UVG wurde im Jahr 2013, 2014 und bis jetzt im laufenden Jahr 2015 stattgegeben? (nach Bundesländern geordnet)

7.    Wie oft wurde die Arbeitsgruppe zur geplanten Modernisierung des


Kindesunterhaltsgesetzes in der laufenden Legislaturperiode einberufen?

a. Welche Ziel- und Zeitvorgaben wurden für und mit dieser Arbeitsgruppe vereinbart?

8.   In welchem Zeitraum bewegte sich die jeweilige Verfahrensdauer in den

einzelnen Fällen im Jahr 2013, 2014 sowie bis zum gegebenen Zeitpunkt 2015 von der Antragstellung des Unterhaltsvorschuss bis zur tatsächlichen Überweisung eines Betrages an den Unterhaltsberechtigten bzw. an die/den gesetzlichen VertreterIn.

a.    Bitte um Angabe der durchschnittlichen Verfahrensdauer im Jahr 2013, 2014 und bis zum gegebenen Zeitpunkt im Jahr 2015? (Auflistung der Zeiten nach Bundesländern)

b.    Welchen Zeitrahmen nahm die längste Verfahrensdauer im Jahr 2013, 2014 sowie bis zum gegebenen Zeitpunkt 2015 in Anspruch? (bitte jeweils längste Verfahrensdauer nach Bundesländern geordnet)

9. Wie viel wurde insgesamt 2013, 2014 sowie bis zum gegebenen Zeitpunkt im

Jahr 2015 an Unterhaltsvorschusszahlungen geleistet. (Bitte um Auflistung an Unterhaltsvorschusszahlungen nach Bundesländern aufgelistet.

10.In welcher Höhe konnten von den Unterhaltsschuldnern und Unterhaltsschuldnerinnen die Unterhaltsvorschusszahlungen erfolgreich zurückgefordert werden? (nach Bundesländern aufgelistet für die Jahre 2013, 2014 sowie bis heute im laufen Jahr 2015)