6170/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Löschung von negativen Bonitätseinträgen

 

 

Beim System der Bonitätsbewertung gibt es ein massives Problem: Einträge sind meist veraltet oder unrichtig, oft wird dabei ein falsches Bild von der Bonität der Konsumenten vermittelt. Kaum jemanden ist dies bewusst und nur wenige wissen davon, aber es betrifft nahezu jede Person, die im österreichischen Zahlungsverkehr in Erscheinung tritt. Diese Datenbank enthält Namen, Adressen, Höhe der Darlehen und etwaige Zahlungsprobleme, aus denen eine Bewertung erstellt wird. Nach welchen Kriterien hier detailliert beurteilt wird, lässt sich nicht genau feststellen. Dabei wird mit den persönlichen Daten der Konsumenten alles andere als sorgfältig umgegangen, sie werden an Unternehmen, Banken und andere Institutionen verkauft. Weiters ist die Systematik der Bewertung sehr fehleranfällig, da die Einträge nur in den seltensten Fällen aktualisiert werden. Der unaufhörlich wachsende Datenstrom lässt sich deswegen äußerst schwer kontrollieren, so entsteht mit der Zeit ein riesiger Pool an falschen Datensätzen. Fehlerhafte oder veraltete Angaben kann man als Konsument zwar löschen lassen, dies jedoch nur mittels einer aufwändigen Prozedur möglich, die noch dazu von der Willkür der Auskunfteien abhängig ist. Zudem sind die gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich selten hilfreich, da die vorgeschriebenen automatischen Löschfristen zum Teil mehrere Jahre betragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Warum gibt es bis dato keine gesetzlichen Regelungen, nach welchen detaillierten Kriterien die Daten von Konsumenten in die Bonitätsdatenbanken eingetragen werden?

2.    Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz konkrete Richtlinien zu implementieren um die willkürlichen Einträge einzudämmen?

3.    Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

4.    Wenn nein, warum nicht?


5.    Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für eine automatische Löschung von negativen Bonitätseinträgen ohne dass seitens der Konsumenten ein Antrag gestellt werden muss?

6.    Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die gesetzlichen Löschfristen zu verkürzen?

9.    Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wie ist die Weitergabe der persönlichen Daten von Konsumenten an Unternehmen, Banken und andere Institutionen mit dem Datenschutz vereinbar?

12. Warum gibt es bis dato keine einheitliche Auskunftei für Bonitätseinträge?

13. Ist eine zentrale Auskunftei für Bonitätseinträge geplant?

14. Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Gibt es Pläne seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ein neues, überarbeitetes System der Bonitätsbewertung einzuführen?

17. Wenn ja, wie sehen diese Pläne im Detail aus?

18. Wenn nein, warum nicht?