6186/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend eingefrorener Vermögenswerte im Zuge der Russland-Sanktionen

Im Zuge der EU-Sanktionen gegen russische PolitikerInnen, BeamtInnen und Geschäftsleute sollen Bankkonten und Vermögen von 150 Privatpersonen sowie 37 Unternehmen und Organisationen, die die territoriale Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen, gemäß EU-Verordnung 269/2014 eingefroren werden. Sie dürfen bis zum Ende der Sanktionen nicht mehr benutzt werden. Nach Recherchen des europäischen Zeitungsnetzwerks LENA (bestehend aus La Republica, Tagesanzeiger, La Tribune de Genève, Le Figaro, Le Soir, El Pais und Die Welt) sind in mindestens neun der 28 EU-Mitgliedstaaten keinerlei Vermögenswerte von Individuen, Unternehmen und Organisationen auf der EU-Sanktionsliste eingefroren oder beschlagnahmt worden.

In Schweden waren es demnach nur 200 Euro, in Deutschland rund 124.000 Euro, in Zypern weniger als 120.000 Euro. Nur in Italien (etwa 30 Millionen Euro) sowie Lettland (mehrere Zehnmillionen Euro) wurden laut den Medien größere Vermögen eingefroren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

Anfrage

1.      Wie viel Vermögen, wie viele Bankkonten und andere wirtschaftliche Ressourcen sind in Österreich eingefroren worden?

2.      Wie viele Immobilien sind eingefroren worden?

3.      Wie viele Personen oder Unternehmen sind dadurch betroffen, dass ihre finanziellen Mittel, Immobilien oder andere wirtschaftliche Ressourcen gemäß der EU-Verordnung Nr. 269/2014 eingefroren wurden?

4.      Welche Maßnahmen haben die österreichischen Behörden ergriffen, um Vermögen, Immobilien und andere wirtschaftliche Ressourcen der Personen auf der EU-Sanktionsliste ausfindig zu machen und einzufrieren?


5.      Wie wird kontrolliert, dass alle Banken sämtliche Bankkonten der sanktionierten Personen fristgerecht gesperrt haben?