6194/J XXV. GP

Eingelangt am 15.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Förderung der Besuchsbegleitung 2014

BEGRÜNDUNG

 

Mit der durch das Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung soll der Kontakt minderjähriger Kinder zu ihrem besuchsberechtigten Elternteil - in Anwesenheit einer dafür ausgebildeten Begleitperson - nach Trennung oder Scheidung aufrechterhalten oder wieder angebahnt werden, wenn die betroffenen Elternteile sonst keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihre Kinder zu sehen und durch Gerichtsbeschluss oder -protokoll auf eine Besuchsbegleitung verwiesen werden.

Grundlage für die Durchführung der Besuchsbegleitung ist § 111 Außerstreitgesetz (AußStrG). Die Finanzierung der Besuchsbegleitung soll entsprechend den gesetzlichen Grundlagen durch die betroffenen Elternteile selbst erfolgen. Aus sozialpolitischen Erwägungen hat das Sozialministerium daher im Jahr 2003 begonnen, Besuchsbegleitung zu fördern.

Die Förderung der Besuchsbegleitung durch das BMASK war bereits Gegenstand der Anfrage 239/J aus XXV.GP. Die vorliegende Anfrage soll die bereits beantwortete Anfrage ergänzen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Fördermittel wurden seitens Ihres Ministeriums im Rahmen der Besuchsbegleitung gemäß § 111 Außerstreitgesetz in den sogenannten „Besuchscafes“ in den Jahren 2013 und 2014 jeweils ausgegeben?

2)    Wie viele Familien/Elternteile wurden jeweils in den Jahren 2013 und 2014 durch geförderte Besuchsbegleitung bei der Ausübung des Besuchs unterstützt?

3)    Wie viele Fördermittel wurden bis dato vergeben?

4)    Wie viele Familien bzw. Elternteile befinden sich derzeit bei einer vom Ministerium geförderten Einrichtung für Besuchsbegleitung auf einer Warteliste?

5)    Wie viele Förderansuchen mussten in welcher Höhe 2014 jeweils auf Grund fehlender Fördermittel abgelehnt werden?