6196/J XXV. GP

Eingelangt am 15.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Entwicklung des Kinderbeistands 2014

BEGRÜNDUNG

Mit 1.7.2010 ist das Bundesgesetz, mit dem zur Einführung des Kinderbeistands das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Kinderbeistand-Gesetz), BGBl. I Nr. 137/2009, in Kraft getreten. Dieses wichtige Gesetz soll die Situation von Kindern in Besuchsrechts- und Obsorgekonflikten durch eine persönliche Ansprechperson zur emotionalen und rechtlichen Unterstützung im Verfahren verbessern. Die vorliegende Anfrage dient der Darstellung des praktischen Umsetzung des Kinderbeistand-Gesetzes und soll die bereits beantwortete Anfrage 432/J aus XXV. GP ergänzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurde im Jahr 2014 die Bestellung eines Kinderbeistands angeregt bzw. amtswegig eingeleitet?

2.    Wie oft wurde im Jahr 2014 ein Kinderbeistand bestellt?

3.    Wie oft wurde im Jahr 2014 eine Anregung auf Bestellung eines Kinderbeistands abgelehnt?

4.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2014 der Kinderbeistand über eine Verfahrenshilfe gem. §§ 63 ff ZPO bestellt?

5.    Wie hoch waren die Gesamtkosten (ohne Verwaltungsgemeinkosten) für die Bestellung von Kinderbeiständen im Jahr 2014?

6.    Wie viele Kinderbeistände wurden bis dato von der Justizbetreuungsagentur zur möglichen Bestellung durch ein Gericht namhaft gemacht?