6201/J XXV. GP

Eingelangt am 15.07.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahrenshilfe 2010-2014

BEGRÜNDUNG

 

Laut dem aktuellen CEPEJ-Bericht der EU-Kommission hat Österreich von allen europäischen Staaten in ABSOLUTEN ZAHLEN die zweithöchsten Einnahmen aus dem Titel der Gerichtsgebühren. Nur Deutschland hat mehr Einnahmen. Die vielfach größeren Staaten Italien, Großbritannien oder Niederlande, Spanien liegen mit ihren Einnahmen weit hinter Österreich. Für Frankreich liegen keine entsprechenden Zahlen vor. Österreich kann mit seinen Einnahmen aus Gerichtsgebühren die Kosten seiner Gerichtsbarkeit zu 108,3% abdecken. Gleichzeitig wird durch die hohen Kosten der Zugang zum Recht für die Rechtshilfesuchenden massiv erschwert.

Das durch Artikel 6 EMRK verbriefte Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Gericht sowie der allgemeine Gleichheitsgrundsatz der Verfassung erfordern Regelungen, die es auch mittellosen Rechtssuchenden ermöglichen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Zu diesem Zweck ist in Österreich das Institut der Verfahrenshilfe vorgesehen.

Das Justizministerium verweist gerne auf das dichte Verfahrenshilfenetz, dass Rechtsschutzsuchenden trotz der hohen Gebührenbelastung einen Zugang zum Gericht ermöglicht. Fakt ist aber, dass Österreich jährlich pro Kopf ca. EUR 2,25 für Verfahrenshilfe aufwendet. Die durchschnittliche Verfahrenshilfe der EU-Mitgliedsstaaten beträgt hingegen EUR 5,72.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie viele Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen LG-Sprengeln jeweils gestellt (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

2)    Wie viele Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen LG-Sprengeln jeweils abgelehnt (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

3)    Wie viele Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen LG-Sprengeln jeweils bewilligt (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

4)    Wie oft wurde in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 eine bewilligte Verfahrenshilfe wieder entzogen (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

5)    Wie viele natürliche Personen haben in den Jahren 2010, 2011. 2012, 2013 und 2014 Verfahrenshilfe bekommen (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

6)    Wie viel juristische Personen haben in den Jahren 2013 und 2014 Verfahrenshilfe bekommen (aufgegliedert nach Verfahrensarten)?

7)    Wie hoch war die Pauschalvergütung an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag aufgrund von Verfahrenshilfeleistungen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 jeweils?

8)    Wie oft wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 eine Befreiung der Kosten der Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren; der Kosten von Amtshandlungen außerhalb des Gerichtes; der Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, Übersetzer und Beisitzer; der Kosten der notwendigen Verlautbarungen; der Kosten eines Kurators, die die Partei nach § 10 zu bestreiten hätte beziehungsweise der notwendigen Barauslagen jeweils bewilligt?

9)    Wie hoch waren die Auszahlungen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014, die aufgrund einer einstweiligen Befreiung von den Kosten gemäß § 64 Abs 1 Z1 ZPO von der Justiz zu entrichten waren? (insbesondere Angabe der Kosten für Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher)?

10) In welcher Höhe konnten in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 ein Kostenersatz entweder bei der Verfahrenshilfe genießenden Partei oder beim unterliegenden Gegner vorgenommen werden?

11) Hat es in den letzten 5 Jahren seitens des Bundesministeriums für Justiz beauftragte Studien gegeben, die ökonomische und soziale Hürden bei der Verfahrenshilfe untersucht haben?

12) Wenn ja, zu welchem Schluss sind sie gekommen?

13) Wenn nein, können Sie sich vorstellen, diese sensiblen Fragestellungen über eine Studie wissenschaftlich untersuchen zu lassen?

14) Sehen Sie Reformbedarf bei der Verfahrenshilfe?