6203/J XXV. GP

Eingelangt am 16.07.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Fehlende Plätze an Tiroler Gymnasien“

 

Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, können in Tirol nun rund 180 Volksschüler, die derzeit die 4. Klasse besuchen, im Herbst nicht in ein Gymnasium wechseln, obwohl sie aufgrund ihrer Eignung ein Recht auf einen Platz hätten.

 

„Voraussetzung für den Eintritt in die 1. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen, Schreiben und Mathematik »Sehr gut« oder »Gut«) bzw. die Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz »Befriedigend« in diesen Pflichtgegenständen der /die Schüler/in aufgrund seiner / ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemein bildenden höheren Schule genügen wird, oder eine Aufnahmsprüfung.“[1]

 

Um die Aufnahme in Tiroler Gymnasien transparenter zu gestalten, wurde die sog. „Leistungszahl“ eingeführt: Hat ein Schüler ein „Sehr gut“ in allen Gegenständen, erreicht er die Zahl 36. Je schlechter die Noten, desto höher die Zahl und desto niedriger die Wahrscheinlichkeit in ein Gymnasium zu kommen.

Da die Bewerberzahl für Gymnasien in Tirol dennoch zu hoch ist, entschied letzten Endes das Los.

Laut Thomas Plankensteiner, Leiter der Abteilung für die AHS-Schulen beim Landesschulrat für Tirol, gebe es eine Vorgabe vom Ministerium und man könne nicht beliebig viele zusätzliche Plätze schaffen. Außerdem meint Plankensteiner, „man wolle nicht, dass die AHS ins Unermessliche aufgebläht werde und immer mehr Plätze geschaffen werden, sondern es sei sinnvoll, dass auch die neue Mittelschule eine starke Schule ist.“[2]

In Österreich sind Fälle wie diese im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) gesetzlich geregelt:

 

§5, Absatz 3-5:

(…)

(3) Wenn aus Platzgründen nicht alle Aufnahmsbewerber, die die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliche Schüler erfüllen (§ 3), in eine Schule, für die kein Schulsprengel besteht, aufgenommen werden können, hat der Schulleiter jene Aufnahmsbewerber abzuweisen, deren Schulweg zu einer anderen Schule gleicher Schulart kürzer oder weniger gefährlich und deren Aufnahme in diese Schule möglich ist, wobei für Schulen, die in Schulformen oder Fachrichtungen gegliedert sind, an die Stelle der Schulart die Schulform bzw. die Fachrichtung tritt. Diese Gründe für eine Abweisung sind jedoch nicht anzuwenden, wenn mindestens ein Bruder oder eine Schwester des Aufnahmsbewerbers bereits Schüler der betreffenden Schule ist. Die Schulbehörde erster Instanz kann bei Bedarf den örtlichen Einzugsbereich von Schulen gleicher Schulart jeweils für die Dauer eines Schuljahres durch Verordnung abgrenzen.

 

(4) Wenn unter Bedachtnahme auf Abs. 3 nicht alle Aufnahmsbewerber in eine Schule, für die kein Schulsprengel besteht, aufgenommen werden können, sind alle Aufnahmsbewerber nach ihrer Eignung (Lernerfolg in den bisher zurückgelegten Schulstufen) und dem Ergebnis einer allfälligen Aufnahms- oder Eignungsprüfung zu reihen. Der Schulgemeinschaftsausschuß kann unter Bedachtnahme auf die Aufgabe der betreffenden Schulart (Form, Fachrichtung) nähere Bestimmungen über die Reihung festlegen. Die nach dem Ergebnis der Reihung Geeigneteren sind aufzunehmen.

 

 (5) Der Schulleiter hat Aufnahmsbewerber, die bei der Anwendung des Abs. 4 nicht aufgenommen werden können, unverzüglich der Schulbehörde erster Instanz zu melden. Die Schulbehörde erster Instanz hat durch Zuweisung dieser Aufnahmsbewerber an andere Schulen gleicher Schulart bzw. Schulform bzw. Fachrichtung und durch Beratung der Erziehungsberechtigten für die Aufnahme möglichst aller Aufnahmsbewerber in Schulen, die für sie in Betracht kommen, zu sorgen. Wenn sich keine Schulen gleicher Schulart bzw. Schulform bzw. Fachrichtung im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Schulbehörde befinden, hat sie diese Aufnahmsbewerber unverzüglich der Schulbehörde zweiter Instanz zu melden.

(…)

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

 

Anfrage

 

 

1)    Ist Ihnen bzw. Ihrem Ressort diese Problematik in Tirol bekannt?

2)    Welche Möglichkeiten sehen Sie, um den Kindern den ihrer Leistung entsprechenden Bildungsweg zu ermöglichen?

3)    Auf welche Vorgabe vom Ministerium bezieht sich Herr Plankensteiner hier? Wie lautet diese und wann wurde sie veröffentlicht?

4)    Stehen Sie diesbezüglich in Kontakt mit dem Tiroler Landesschulratspräsidenten?

a)    Wenn ja, welche weitere Vorgehensweise haben Sie mit ihm vereinbart?

b)    Wenn nein, warum nicht?

5)    Gibt es diese Problematik auch in anderen Bundesländern?

a)    Wenn ja, in welchen und was wollen Sie dagegen unternehmen?

6)    Bezugnehmend auf das Zitat von Herrn Plankensteiner: Setzen Sie ebenso die NMS mit einer AHS gleich bzw. gehen Sie davon aus, dass die derzeitige NMS an das Niveau der AHS herankommt und somit auch Eltern von Volksschulkindern mit ausgezeichneten Leistungen zu empfehlen ist?

 

 

7)    Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Tirol für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Tiroler AHS und Tiroler NMS im Schuljahr 2015/16?

8)    Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Vorarlberg für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Vorarlberger AHS und Vorarlberger NMS im Schuljahr 2015/16?

9)    Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Kärnten für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Kärntner AHS und Kärntner NMS im Schuljahr 2015/16?

10) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Salzburg für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Salzburger AHS und Salzburger NMS im Schuljahr 2015/16?

11) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in der Steiermark für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Steirer AHS und Steirer NMS im Schuljahr 2015/16?

12) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Oberösterreich für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Oberösterreicher AHS und Oberösterreicher NMS im Schuljahr 2015/16?

13) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Niederösterreich für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Niederösterreicher AHS und Niederösterreicher NMS im Schuljahr 2015/16?

 

 

14) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es in Wien für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Wiener AHS und Wiener NMS im Schuljahr 2015/16?

15) Wie viele schulpflichtige Kinder gibt es im Burgenland für das Schuljahr 2015/16?

a)    Wie viele davon steigen im kommenden Schuljahr 2015/16 von der Volksschule in eine weiterführende Schule auf?

b)    Wie viele Neuanmeldungen gibt es konkret in Burgenländischen AHS und Burgenländischen NMS im Schuljahr 2015/16?

 



[1] Quelle: https://www.bmbf.gv.at/schulen/bw/ueberblick/bildungswege_ahs.html (Stand: 1.4.2015)

[2] Quelle: http://tirol.orf.at/news/stories/2702178/ (Stand: 1.4.2015)