6206/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben

 

Seit 2003 erfolgt die Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung durch eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA), was eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung darstellt. Bei einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Lohnsteuer (LSt), der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), die Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang gemeinsam überprüft. Solche Überprüfungen werden insbesondere durchgeführt, um sozialversicherungsrechtliche Sicherheiten über die Richtigkeit von Angaben zu haben. Dies dient dazu, dass Meldeverpflichtungen in Versicherungsangelegenheiten und der Beitragsabrechnung eingehalten werden, aber auch die Grundlagen für die Gewährung von monetären Transfers wie Krankengeld, Wochengeld oder Arbeitslosengeld, sichergestellt sind. Auch Beratungen zu Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten werden so durchgeführt. Zudem wird die entsprechend richtige Meldung von Pflichtversicherungen erreicht und nachteilige Folgen für Versicherte verhindert.

Gerade in dieser Legislaturperiode wurden bereits einige Gesetze beschlossen, die enorme Auswirkungen auch auf GPLA-Verfahren haben werden, aber auch deren Folgen wesentlich beeinflussen. Einerseits ergibt sich durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung eine wesentliche Verkomplizierung der Meldepflichten, die im Rahmen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes beschlossen wurden. Andererseits wurde im selben Zug zwar die höchst fällige Halbierung der Verzugszinsen beschlossen, aber auch die Einführung eines neuen Sanktionsregimes mit neuen, massiven Strafzahlungen, die verharmlosend als "Säumniszuschläge" benannt sind.

Auch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird wesentliche Auswirkungen auf die Gebarung der Sozialversicherungsträger und auf Unternehmen selbst haben. In der beschlossenen Fassung stellt das Gesetz jedenfalls einen Angriff auf die Rechtstaatlichkeit dar und wird redliche Unternehmen unter Generalverdacht stellen. Der einzige Grund dafür liegt darin, dass sich die Bundesregierung keinen einzigen Steuer-Euro durch die Finger gehen lassen will, um eine Steuertarifanpassung zu finanzieren. Teure Rechtsfolgen treten künftig oft sogar unabhängig davon ein, ob Fehler im Sozialversicherungsbereich bei Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig passieren. Mit diesem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz wird auch eine Risiko-Analyse eingeführt. Unternehmen die in dieser Analyse "auffallen", können in eine Sozialbetrugsdatenbank aufgenommen werden und stehen damit mehrere Jahre unter dem Verdacht des Scheinunternehmertums. Einen wesentlichen Anhaltspunkt bei diesen Risiko-Analysen stellen auch Daten und Informationen aus GPLA-Verfahren dar. Bei GPLA-Verfahren werden auch kleine Fehler in den Abrechnungen aufgedeckt. Unternehmen geraten auf Grund kleinster Fehler in eine solche Datenbank und ziehen Generalverdacht auf sich. Weitere Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Scheinunternehmens gem. § 8 Abs. 3 Z 6 SBBG sind neben den Informationen aus GPLA-Verfahren generell Rückstände bei Sozialversicherungsträgern oder Nachzahlungen zu verstehen, die uU auch aus GPLA-Verfahren erwachsen. Entscheidend dafür, ob aus diesen GPLA-Verfahren ein Generalverdacht gegenüber Unternehmen entsteht, ist die Frage, wie viele Unternehmen tatsächlich Nachzahlungen tätigen mussten und damit auch in einer Risikoanalyse auffallen könnten und in weiterer Folge in der Sozialbetrugsdatenbank enden werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Dienstgeber_innen wurden im Rahmen einer GPLA seit 2010 geprüft? (Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und ob Prüfung von Sozialversicherung oder Finanzverwaltung durchgeführt wurde)

2.    Wie viele Versicherungsverhältnisse wurden im Rahmen einer GPLA seit 2010 geprüft? (Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und ob Prüfung von Sozialversicherung oder Finanzverwaltung durchgeführt wurde)

3.    Wie viele Dienstgeber_innen hatten im Rahmen einer GPLA seit 2010 Nachzahlungen zu tätigen? (Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und ob Prüfung von Sozialversicherung oder Finanzverwaltung durchgeführt wurde)

4.    Für wie viele Versicherungsverhältnisse waren im Rahmen einer GPLA seit 2010 Nachzahlungen zu tätigen? (Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und ob Prüfung von Sozialversicherung oder Finanzverwaltung durchgeführt wurde)

5.    Wie hoch waren die Summen der Nachzahlungen die aufgrund einer GPLA seit 2010 zu zahlen waren? (Auflistung getrennt nach Jahr, Bundesland und ob Prüfung von Sozialversicherung oder Finanzverwaltung durchgeführt wurde)

6.    Wie hoch war der Beschäftigungsstand an Prüfer_innen im Rahmen von GPLA-Verfahren seit 2010? (in VZÄ, getrennt nach Jahr, Bundesland und dienstgebender Stelle)