6210/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

 

Bei einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Lohnsteuer (LSt), der Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB), der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), die Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang gemeinsam überprüft. Solche Überprüfungen werden insbesondere durchgeführt, um sozialversicherungsrechtliche Sicherheiten über richtige Angaben zu haben. Dies dient dazu, dass Meldeverpflichtungen in Versicherungsangelegenheiten und der Beitragsabrechnung eingehalten werden, aber auch die Grundlagen für die Gewährung von monetären Transfers wie Krankengeld, Wochengeld oder Arbeitslosengeld, sichergestellt sind. Auch Beratungen zu Melde-, Versicherungs- und Beitragsangelegenheiten werden so durchgeführt. Zudem wird die entsprechend richtige Meldung von Pflichtversicherungen erreicht und nachteilige Folgen für Versicherte verhindert.

All diese Punkte betreffen natürlich auch Bedienstete im öffentlichen Bereich, weshalb entsprechende Prüfungen auch hier durchzuführen sind, um korrekte sozialrechtliche Absicherungen zu gewährleisten.

Gerade in diesem Jahr ist es zu einer Vielzahl an Neuerungen im Sozialversicherungsrecht - insbesondere im Meldewesen - durch die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung, gekommen. Falschmeldungen in diesem Bereich können zu Nachzahlungen führen, die durch Verzugszinsen und Säumniszuschläge noch weiter erhöht werden.

All diese rechtlichen Änderungen und Grundlagen sollten auch im öffentlichen Bereich bestehen. Allerdings ist bisher nicht klar, ob solche gemeinsame Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben auch tatsächlichen in den einzelnen Ministerien bzw. in einzelnen Dienststellen durchgeführt werden, was gegebenenfalls eine weitere eklatante rechtliche Besserstellung des öffentlichen Bereichs gegenüber privatwirtschaftlicher Dienstgeber darstellen würde.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Gab es innerhalb ihres Ressorts seit 2004 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wenn ja, wurde das gesamte Ressort geprüft oder nur einzelne Dienststellen?

4.    Wenn ja, wann fanden diese Prüfungen statt und für welchen Prüfzeitraum?

5.    Wenn nur einzelne Dienststellen geprüft wurden, wurden alle Dienststellen seit 2004 zumindest einmal geprüft?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wenn nein, welche Dienststellen wurden wann und für welchen Zeitraum geprüft?

8.    Wenn nein, welche Dienststellen wurden seit 2004 nie geprüft?

9.    Wann fanden diese Prüfungen statt und für welchen Zeitraum? (Angabe der Dienststellen, dem Zeitpunkt der Prüfung und dem Zeitraum der geprüft wurde)

10. Wie hoch waren die Nachzahlungen bzw. Nachforderungen die für einzelne Abgabenposten (Lohnsteuer, DG-Beitrag zum FLAG, SV-Beiträge, Zuschlag Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) zu leisten waren? (Angabe wenn möglich für jede Prüfung bzw. Dienststelle einzeln, jährlich seit 2004)

11. Was waren die wesentlichen Gründe für Nachzahlungen? (Auflistung der Gründe für Nachzahlungen bzw. Nachforderungen falls möglich für Dienststellen einzeln, jährlich seit 2004, nach: Falscheinstufung der Bediensteten in Bezug auf Bezugstypen, falsche Überstundenabgeltung und damit Vorenthaltung von entsprechenden Zulagen)

12. Wie oft kam es zu nachträglichen Umqualifzierungen von Werkverträgen auf Dienstverträge? (Auflistung für Dienststellen einzeln, jährlich seit 2004)