6224/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Muslimische Feier im Gefängnis“

 

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete am 17.7.2015 Folgendes:

Wirbel im Häf’n Linz: Frauen bei Feierlichkeit nicht erwünscht

Muslimische Feier im Gefängnis: Kreuze müssen weg

 

Aufregung bei Beamten und Häftlingen in der Linzer Justizanstalt: Denn für das muslimische Fest zum Ende des Fastenmonats Ramadan in der Anstaltskirche müssen alle Kreuze abgenommen werden.


Und: Für die Bewachung der Feier wurden nur männliche Wärter eingeteilt – Frauen sind unerwünscht. "Teilnehmen dürfen alle Moslems, selbst wenn sie den Ramadan nicht eingehalten haben. Aber muslimische Frauen oder Beamtinnen nicht", so ein Justizbeamter. Erst nach der Zusammenkunft werden die Kruzifixe wieder montiert.

Peter Prechtl von der Vollzugsdirektion bestätigt: "Das Fest findet am Montag statt. Leider ist Linz noch eine alte Anstalt, wo wir nur diese Möglichkeit haben. Und auf Wunsch des Imams sind Frauen beim Fest nicht vorgesehen. In Zukunft wird es in Gefängnissen nur noch mehrfunktionelle Glaubensräume geben, denn wir haben bundesweit rund 1.800 muslimische Insassen."

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wurde Ihnen dieses Vorhaben bzw. dieser Sachverhalt im Vorhinein angezeigt, wenn nein, warum nicht?

 

2)    Wenn ja, wie haben Sie dieses Vorhaben bzw. diesen Sachverhalt rechtlich beurteilt?

 

3)    Wie ist Ihrer Ansicht nach insbesondere der diskriminierende Umstand rechtlich zu beurteilen, dass in einem Bundesgebäude muslimische Frauen sowie Justizbeamtinnen die Anstaltskirche nicht betreten dürfen. Bitte aufgliedern nach allgemeinen Rechtsgrundlagen sowie den spezifischen Sondergesetzen wie beispielsweise Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG), Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW Gesetz), Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes und die diversen Landes-Gleichbehandlungsgesetze.

 

4)    Fällt die Anstaltskirche unter die Zuständigkeit der katholischen Kirche? Wenn ja, bitte um eine Beurteilung des Sachverhaltes nach kanonischem Recht, wonach eine katholische Kirche zu einer muslimischen Glaubensstätte umfunktioniert wird und Kreuze bzw. Kruzifixe abgenommen werden.

 

5)    Welche Kosten entstehen anlässlich dieser muslimischen Feier, bzw. sind entstanden? Bitte aufgliedern nach Personal- und Materialkosten. Bei den Personalkosten bitte den Umstand berücksichtigen, dass keine Beamtinnen Dienst versehen durften und womöglich zusätzliche Überstunden von Beamten anfielen.