6238/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Leo Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Auszahlungstermine der EU-Agrarförderungen“

 

Die GAP-Reform für die laufende EU-Agrarförderperiode 2014 - 2020 wirkt seit heuer voll. Wichtiger Indikator für die Einlösung der politischen Versprechen der heimischen Agrarpolitik (BMLFUW, Landwirtschaftskammer, Bauernbund) ist die pünktliche Honorierung der von den heimischen Bäuerinnen und Bauern vollbrachten Leistungen an der Umwelt und für die Gesellschaft. Neben den unmittelbar nachgelagerten Wirtschaftszweigen der Landwirtschaft profitiert bekanntlich vor allem auch der Tourismus von der von den bäuerlichen Familienbetrieben gepflegten Kulturlandschaft.

 

Auf der Homepage der nationalen Marktordnungs- und EU-Zahlstelle Agrarmarkt Austria (AMA) scheinen aktuell nur folgende Auszahlungstermine auf:

 

30.07.2015 - Einheitliche Betriebsprämie 2012 - Nachberechnung

30.07.2015 - Ländliche Entwicklung - Sonstige Maßnahmen

30.07.2015 - Tierprämien 2010 - Nachberechnung

27.08.2015 - Einheitliche Betriebsprämie 2013 - Nachberechnung

27.08.2015 - Ländliche Entwicklung - Sonstige Maßnahmen

27.08.2015 - Tierprämien 2011 - Nachberechnung

27.08.2015 - Tierprämien 2012 - Nachberechnung

29.09.2015 - Einheitliche Betriebsprämie 2014 - Nachberechnung

29.09.2015 - Ländliche Entwicklung - Sonstige Maßnahmen

29.09.2015 - Tierprämien 2013 - Nachberechnung


Auf dieser Liste fehlen viele Auszahlungstermine und das sorgt bei den Bauern für Unmut.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Vorsorgemaßnahmen haben Sie getroffen, damit die GAP-Zahlungen (1. Säule, 2. Säule) – wie von den Bauern zu Recht erwartet – zum frühesten Zeitpunkt fließen?

2.    Wie lauten die Auszahlungstermine für heuer für die Monate September bis Dezember 2015?

a.    Wann gelangen welche Positionen zur Auszahlung?

3.    Bleiben die heurigen Auszahlungstermine im dritten Quartal analog zu den Vorjahren aufrecht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche Überbrückungshilfen bieten Sie bzw. das BMLFUW den Landwirten für – allfällige – verzögerte Auszahlungen der diesen zustehenden Gelder an?

5.    Sollte es zu Auszahlungsverzögerungen kommen, werden die Vorortkontrollen auf den Bauernhöfen trotzdem zu geplanter Zeit weitergeführt?