6240/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Vereinfachung der Gewerbeordnung

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018  sieht vor, „die bürokratischen Barrieren für Unternehmen zu reduzieren“. Die Vielzahl an Regelungen und Vorschriften stellt in vielen Bereichen eine Hürde für ein modernes, innovatives Unternehmertum dar. Die heimischen Unternehmen kämpfen mit der Komplexität der veralteten Gewerbeordnung. Es ist längst an der Zeit die Gewerbeordnung zu entrümpeln.

So berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ am 23.2.2015 von der „Nageldesignerin, die nur Fingernägel lackieren darf, jedoch keine Fußnägel“ oder von „vielsprachigen Absolventen von Tourismus-Universitätslehrgängen, die kein Reisebüro aufmachen dürfen, bevor sie nicht ein Jahr Praktikum in einem Reisebüro absolviert haben.“[1]Antiquierte Vorschriften erschweren die Umsetzung von neuen Geschäftsideen. Zusätzlich dazu gilt sie als Mitgrund für Pfusch und in weiterer Folge für ausbleibende Steuereinnahmen. Deshalb empfiehlt auch die von der Bundesregierung eingesetzte Deregulierungskommission in ihrem Abschlussbericht vom Juni 2015 Maßnahmen zur Entrümpelung der Gewerbeordnung.[2]

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 ist die Zielsetzung enthalten, dass die durch Bürokratie verursachten Kosten massiv reduziert werden sollen. Dazu sieht das Regierungsprogramm auch die Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen vor. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wurden von August 2014 bis Juli 2015 umgesetzt?

2)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen durch die „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ die von August 2014 bis Juli 2015 umgesetzt wurden?

3)    Wie hoch ist die Kostenentlastung in der Verwaltung durch die „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ die von August 2014 bis Juli 2015 umgesetzt wurden?

4)    Welche Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – werden bis Juli 2016 umgesetzt?

5)    Welche konkreten Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt  – werden bis 2018 umgesetzt?

6)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ bis 2018, erreicht werden soll?

7)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Verwaltung, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ bis 2018, erreicht werden soll?

8)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ erwartet?

9)    Welche aktuell reglementierten Gewerbe (lt. §94 der Gewerbeordnung) sollen bis August 2016 in freie Gewerbe umgewandelt werden?

10) Welche aktuell laut §1 der 1. Teilgewerbe Verordnung reglementierten Teilgewerbe sollen bis August 2016 in freie Gewerbe umgewandelt werden?

11) Welche der aktuell zusätzlich als „Zuverlässigkeitsgewerbe“ laut §95 Abs. 1 geregelten Gewerbe sollen bis August 2016 in freie oder gewöhnliche reglementierte Gewerbe umgewandelt werden (also aus dem §95 (1) entfernt werden)?



[1] http://derstandard.at/2000012012624/Die-Gewerbeordnung-gehoert-entruempelt

[2] http://cdn.aufgabenreform.at/pdf/abschlussbericht_der_adk.pdf