6243/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend One-Stop-Shop bei Unternehmensgründungen

BEGRÜNDUNG

 

Die österreichische Bundesregierung sieht in ihrem Arbeitsprogramm 2013-2018 eine Reduktion der Kosten sowie des Zeitaufwands durch die Bürokratie vor. Im Zuge der Entbürokratisierungsinitiative (25. August bis 7. September 2014) zeigte sich anhand der Vorschläge der Unternehmen, dass besonders im Bereich der Unternehmensgründung und der Betriebsanlagen Handlungsbedarf besteht.

Derzeit liegt Österreich in der Unternehmensgründung abgeschlagen auf dem 101. Platz des Doing Business Reports der Weltbank 2015[1]. Der zeitliche Aufwand ist mit 22 Tagen im Vergleich zum OECD-Durchschnitt von 9,2 Tagen ausgesprochen groß. Zusätzlich dazu benötigt die Genehmigung von gewöhnlichen Betriebsanlagen vier Monate[2].

Verfahrenskonzentrationen und der Ausbau des One-Stop-Shop-Prinzips können zum Abbau des Hindernislaufs mit unzähligen Ansprechpartnern beitragen. Vereinfachungen in der Unternehmensgründung und Betriebsanlagengenehmigung würden Anreize für ein innovatives Unternehmertum schaffen und positive Impulse am Arbeitsmarkt setzen.

Der Begriff des One-Stop-Shops wird fälschlicherweise mitunter auch bereits für die Abschaffung von mehreren Ansprechpartner innerhalb einer Behörde verwendet. An dieser Stelle sei klargestellt, dass der One-Stop-Shop für UnternehmerInnen aus Sicht der GründerInnen zu sehen ist. Auch der oben genannte Doing Business Report geht von acht notwendigen Prozessen bei acht unterschiedlichen Institutionen / Behörden zur Unternehmensgründung (GmbH mit MitarbeiterInnen) aus. Dies lässt aus aktueller Sicht jedenfalls auf zwei Hauptanwendungsfälle schließen:

·        Unternehmensgründung (wie z.B. vom Doing Business Report angenommen)

·        Unternehmensgründung inklusive Betriebsanlagengenehmigung (wie oben, allerdings für ein Restaurant mit neuer Abluftanlage).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie fortgeschritten ist die Schaffung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops im Bereich der Unternehmensgründung (ohne Betriebsanlagengenehmigung)?

2)    Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der aktuellen Situation im Bereich der Unternehmensgründung bis 2018 geplant (ohne Betriebsanlagengenehmigung)?

3)    Wie fortgeschritten ist die Planung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops zur gemeinsamen Bearbeitung von Unternehmensgründungen inklusive gegebenenfalls notwendiger Betriebsanlagengenehmigungen?

4)    Welche Maßnahmen sind zur Errichtung eines institutionsübergreifenden One-Stop-Shops zur gemeinsamen Bearbeitung von Unternehmensgründungen inklusive gegebenenfalls notwendiger Betriebsanlagengenehmigungen bis 2018 geplant?

5)    Welche Vorschläge der Entbürokratisierungsinitiative wurden seit September 2014 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

6)    Welche Vorschläge der Entbürokratisierungsinitiative werden bis 2018 hinsichtlich des One-Stop-Shops für GründerInnen umgesetzt?

 



[1] Abgerufen am 13.7.2015 von http://www.doingbusiness.org/data/exploreeconomies/austria/#starting-a-business

[2] https://www.gruenderservice.at/Content.Node/nachfolgen/Publikationen/Merkblaetter/Betriebsanlagengen ehmigung.pdf