6248/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schaffung eines attraktiven Rechtsrahmens für Risikokapital (Venture Capital) zur Dynamisierung des Gründungsgeschehens in Österreich

 

BEGRÜNDUNG

Risikokapital stellt eine wichtige Finanzierungsquelle für das Wachstum von jungen, innovativen Unternehmen und Start Ups dar. Öffentliche Förderungen sowie interne Finanzierungsquellen allein können in vielen Fällen den Kapitalbedarf derartiger Unternehmen nicht zur Gänze abdecken. Österreich weist in Bezug auf Wagniskapital seit jeher eine deutliche Lücke zu vergleichbaren Ländern auf.[1] In den vergangenen Jahren ist es auch fast unmöglich geworden, für Neugründungen mangels geforderter Sicherheiten eine Finanzierung über Banken zu bekommen.

Der jährlich erscheinende Innovation Union Scoreboard der Europäischen Kommission bestätigt seit Jahren die unterdurchschnittliche Verfügbarkeit von Risikokapital (gemessen als Anteil des BIP) in Österreich im Vergleich zu den Innovation Leadern Dänemark,Schweden, Finnland und Deutschland. Das behindert nicht nur die Gründung und das Wachstum von Start Ups und Neugründungen sondern verhindert auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sondern trifft mittelfristig den gesamten Wirtschaftsstandort.

Der Beschluss des Gesetzes für Alternative Finanzierungen und damit die Schaffung eines rechtssicheren, einfachen und attraktiven Rechtsrahmen für crowdfunding und der Schaffung eines Risikobewusstseins der AnlegerInnen durch klare, präzise und punktgenaue Informationen über Risikogehalt der Finanzierungsform sind erste Schritte ein in die richtige Richtung. Jetzt muss auch ein solcher Rechtsrahmen für Venture Capital zur Dynamisierung des Gründungsgeschehens in Österreich geschaffen werden. Das verbessert das Investitionsklima und stärkt den Wirtschaftsstandort und sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft langfristig neue Arbeitsplätze.

Im Regierungsprogramm vom Dezember 2013 wurde dazu u.a. unter dem Titel „Unternehmensfinanzierung folgendes angekündigt:

 

Ziel: Bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen, (…)

Herausforderungen: Die Verfügbarkeit effizienter Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen ist ein entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sowie der Einführung europaweiter Stabilitätsanforderungen an Kreditinstitute gilt es umso mehr, bedarfsorientierte Finanzierungen für heimische Betriebe sicherzustellen. Trotz einer gewissen Verbesserung besteht bei den Eigenkapitalquoten im europäischen Vergleich noch Aufholbedarf. Ergänzende

Instrumente zur klassischen Fremdfinanzierung von Unternehmen sind daher rasch zur Verfügung zu stellen. (…)“[2]

Als eine der Maßnahmen wird folgendes angekündigt:

„Heimisches Wachstumskapital besser nutzen: Umsetzung der notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und Klärung von Details bis Mitte 2014 (…)“[3]

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Dezember 2013 umgesetzt, um einfache, rechtssichere und attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen für Risikokapital zu schaffen und damit eine Dynamisierung des Gründungsgeschehens in Österreich zu erreichen und heimisches Wagniskapital wirkungsvoll zu mobilisieren?

 

2)    Welche Wirkungen sollen diese einzelnen Maßnahmen haben?

 

3)    Welche Maßnahmen werden bis Juli 2016 umgesetzt werden, um einfache, rechtssichere und attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen für Risikokapital zu schaffen und damit eine Dynamisierung des Gründungsgeschehens in Österreich zu erreichen und heimisches Wagniskapital wirkungsvoll zu mobilisieren?

 

4)    Welche konkreten Maßnahmen werden bis 2018 umgesetzt werden, um einfache, rechtssichere und attraktive gesetzliche Rahmenbedingungen für Risikokapital zu schaffen und damit eine Dynamisierung des Gründungsgeschehens in Österreich zu erreichen und heimisches Wagniskapital wirkungsvoll zu mobilisieren?

 

5)    Wann wird es einen Begutachtungsentwurf für einen einfachen, rechtssicheren und attraktiven gesetzlichen Rahmen für Risikokapital in Österreich geben?

 

6)    Welche Arbeitsgruppe zur Umsetzung der FTI-Strategie beschäftigt sich mit dem Thema Risikokapital und ist das Bundesministerium für Finanzen darin vertreten?

 

7)    Welche Einbindung und Kooperation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gibt es bei der Formulierung und Gestaltung eines Begutachtungsentwurfs für neue gesetzliche Regelungen für Risikokapital?

 

8)    Welche Einbindung und Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gibt es, um auch den AnlegerInnenschutz und das Recht der AnlegerInnen auf klare und eindeutige Informationen über den hohen Risikogehalt bei Risikokapital zu gewährleisten und bei der Formulierung und Gestaltung eines Begutachtungsentwurfs für neue gesetzliche Regelungen für Risikokapital zu berücksichtigen?

 

9)    Bis wann soll dieser „Flaschenhals“ im österreichischen Innovationssystem zu beseitigt werden?

 



[1] Siehe IHS Policy Brief – Nr. 10, März 2015 – „Risikokapital – Ein Flaschenhals im österreichischen Innovationssystem?“

[2]Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018, S. 14 ff https://www.bka.gv.at/site/3354/default.aspx

[3] Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013–2018, S. 14 ff https://www.bka.gv.at/site/3354/default.aspx