6249/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend rechtswidrige Amtsenthebung und Schweigegeld an der MDW

BEGRÜNDUNG

 

Die Ereignisse um die rechtswidrige Amtsenthebung eines Vizerektors an der Musik-Universität Wien sowie die Rektoratsbestellung bestärken erneut die Zweifel an der Fähigkeit der Universitätsräte, ihre Aufgaben gesetzeskonform und im Sinne der Universitäten zu erfüllen.

Der Universitätsrat der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (MDW) bot dem unliebsamen Vizerektor Rudolf Hofstötter insgesamt 200.000 Euro Schweigegeld an, um ihn zu einem leisen Abgang zwei Jahre vor Ablauf seiner Amtsperiode zu bewegen. Der Unirat bezeichnet dieses Vorgehen als „verantwortungsbewusst und kostengünstig[1], da damit ein Verfahren hätte vermieden werden sollen. Als Hofstötter dem Wunsch des Universitätsrates keine Folge leistete, enthob ihn dieser kurzerhand auf Basis rechtlich völlig irrelevanter Vorwürfe seines Amtes. Im Februar dieses Jahres hob der Verwaltungsgerichtshof diese rechtswidrige Amtsenthebung in einem vernichtenden Urteil auf.[2]

Die Betriebsversammlung der MDW forderte in einer öffentlichen Resolution den Rücktritt des gesamten Universitätsrates. Der MDW sei „durch die Handlungen des Universitätsrats […] ein beachtlicher wirtschaftlicher Schaden und ein enormer Imageverlust entstanden[3]. Der Universitätsrat reagiert auf die Vorwürfe der Betriebsversammlung mit der Auskunft, er sei seiner Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit dem Budget der Universität nachgekommen und es ergäben sich keine Konsequenzen für ihn.

Dass gerade jenes Gremium, das als Kontrollorgan der Universität fungieren sollte, einen dermaßen verantwortungslosen Umgang mit Mitteln der öffentlichen Hand pflegt, ist in Anbetracht fehlender Finanzmittel, einem gesetzlich verankerten Sparsamkeitsgrundsatz und Aufforderungen zu mehr Effizienz absurd und zeigt ein Versagen der universitätsinternen Kontrollmechanismen. Als zuständigem Minister liegt es in Ihrer Verantwortung, die öffentlichen Interessen, die mit der Einrichtung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden sind, bestmöglich zu sichern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wurden Sie in der Angelegenheit des Angebots von Schweigegeld an Vizerektor Hofstötter sowie dessen rechtswidriger Amtsenthebung im Sinne Ihrer Aufsichtspflicht nach §45 UG aktiv?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, welche Auskünfte wurden Ihnen von der Universität erteilt?

c.    Wenn ja, welche konkreten Konsequenzen gab es?

d.    Wenn nein, warum nicht?

2)    Wäre die Zahlung von Schweigegeld in der Höhe von 200.000 Euro zwei Jahre vor Ablauf der regulären Amtszeit des Vizerektors mit dem verpflichtenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung (§2 Abs12 UG 2002) vereinbar?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, welche Konsequenzen zieht das für den Universitätsrat der MDW nach sich?

3)    Ist das Angebot von Schweigegeld durch den Universitätsrat aus Sicht des Ministeriums zulässig?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn nein, welche Konsequenzen gab es?

4)    Wie hoch waren die Kosten für die Anwaltskanzlei, die den Universitätsrat bei der Amtsenthebung von Vizerektor Hofstötter beraten hatte?

5)    Nachdem der Universitätsrat der MDW trotz anwaltlicher Beratung offenkundig weder in der Lage war, die Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns zu erkennen noch einen rechtskonformen Bescheid auszustellen, wurde das Geld von der Anwaltskanzlei zurückgefordert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6)    Gab es seitens des Universitätsrates der MDW eine Konsultation mit dem Ministerium in der Frage der Amtsenthebung des Vizerektors Hofstötter?

a.    Wenn ja, wie lautete die Anfrage des Universitätsrates?

b.    Wenn ja, welche Auskunft erteilte das Ministerium?

7)    Gab es seitens des Universitätsrates der MDW eine Konsultation mit dem Ministerium in der Frage des Angebots von Schweigegeld an Vizerektor Hofstötter?

a.    Wenn ja, wie lautete die Anfrage des Universitätsrates?

b.    Wenn ja, welche Auskunft erteilte das Ministerium?

8)    Hat der Universitätsrat der MDW aus Sicht des Ministeriums seiner gesetzlichen Verpflichtung entsprochen und im Interesse der Universität gehandelt?

9)    Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der Universitätsrat der MDW offensichtlich nicht in der Lage war, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Amtsenthebung zu verstehen und einen gesetzeskonformen Bescheid auszustellen?

10) Hat der Universitätsrat der MDW seit Beginn seiner Funktionsperiode die erforderlichen jährlichen Berichte an das Ministerium zeitgerecht vorgelegt?

11) Besteht zwischen dem Universitätsrat der MDW und dem Ministerium regelmäßiger Kontakt?

12) Halten Sie die Auszahlung von 24.000 Euro Vergütung pro Jahr an die Vorsitzende des Universitätsrates der MDW für angemessen?

 

 



[1] http://www.mdw.ac.at/upload/MDWeb/brw/downloads/720-Resolution3_220415_AntwortUnirat.docx

[2]https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2013100258_20150218X00

[3] http://images.derstandard.at/2015/07/03/MDWresolution.pdf