6250/J XXV. GP

Eingelangt am 28.07.2015
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Polizeiressourcen für Asylwerber-Betreuung in Kärnten

 

Wie aus österreichischen Medien zu entnehmen ist, gibt es seit der Errichtung der Asyl-Zeltstadt in der Polizeikaserne Krumpendorf am Wörthersee eine "erhöhte Polizeipräsenz" vor Ort. Zum Beispiel weiß die Kleine Zeitung in der Online-Ausgabe vom 04. Juli 2015 unter anderem zu berichten:

http://www.kleinezeitung.at/k/kaernten/chronik/4769801/Krumpendorf_Zeltstadt-steht_Erste-Fluchtlinge-kommen-am-Sonntag

„… Erhöhte Polizeipräsenz

In Krumpendorf selbst wird die Polizeipräsenz jetzt höher sein. Nicht, weil man von negativen Zwischenfällen ausgeht, sondern weil Ortsbewohner beunruhigt sind, wenn Menschen mit anderer Hautfarbe oder Kleidung an Privathäusern vorbeispazieren. „Dann kriegen wir besorgte Anrufe“, sagt ein Polizeibeamter."

Darüber hinaus wird in allen davon betroffenen Landesteilen Kärntens der Vorwurf erhoben, dass es aufgrund der Zwangszuteilung von Asylwerbern zB in die Wörtherseegemeinde Krumpendorf zur "Versetzung" bzw. Dienstzuteilung von Polizeibeamten aus diversen Dienststellen in die PI-Krumpendorf bzw. in das Asyl-Zeltlager selbst gekommen sei. Dies, um einerseits die dort bereits zur Wahrung der Sicherheit eingesetzten Beamten zu unterstützen, andererseits um die Betreuung und Beaufsichtigung von Asylwerbern zu übernehmen. Der doppelte Frust der Kärntner Bevölkerung ist verständlich: Erst kürzlich wurde durch die aus Wien vorgegebene Zusammenlegung von Polizeiposten insbesondere die Interventionszeit im ländlichen Raum massiv verlängert und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung geschwächt. Nunmehr werden auch noch Polizeibeamte von den ihnen überantworteten Aufgaben in ihren Regionen abgezogen, um der aus den negativen Erfahrungen in Traiskirchen abgeleiteten Notwendigkeit von polizeilichen Aufpassern für Asylwerber nachzukommen.


Im Zusammenhang mit der Zwangszuteilung von Asylwerbern nach Krumpendorf am Wörthersee durch den Bund wurden desweiteren die Vorwürfe erhoben, dass zwar die Zuteilung ohne Einbindung der Gemeinde(bevölkerung) und des Landes Kärnten quasi über Nacht erfolgte, die Details zur Betreuung und Beaufsichtigung vor Ort jedoch auch Tage später ungeregelt gewesen waren.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Aufgrund welcher Überlegungen seitens des BMI fiel die Entscheidung zur Errichtung einer Asyl-Zeltstadt in der Tourismusgemeinde Krumpendorf am Wörthersee?

 

2.    Gab es einen diesbezüglichen Informationsaustausch mit dem Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser?

 

3.    Gab es einen (medial kolportierten) Vorschlag des Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, Krumpendorf am Wörthersee als Standortgemeinde für eine Unterbringung von Asylwerbern durch das BMI ins Auge zu fassen?

 

4.    Wann und durch wen wurde der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, von der Auswahl der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee durch das BMI informiert und wie wurde seitens des Landes Kärnten auf die Information reagiert?

 

5.    Wann und durch wen wurde die Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee durch das BMI informiert und wie wurde seitens der Gemeinde (durch welche Personen) auf die Information reagiert?

 

6.    Welche maximale Belegung sieht das BMI-Konzept zur Asyl-Zeltstadt in Krumpendorf am Wörthersee vor?

 

7.    Welche Maßnahmen wurden seitens des BMI ergriffen, um im Vorfeld eine Akzeptanz der massenhaften Unterbringung von Asylwerbern in der kleinen Tourismusgemeinde am Wörthersee bei der Gemeindebevölkerung sicherzustellen?


8.    Zu welchem Zeitpunkt (Datum) und mit welchen Organisationen, Behörden sowie Unternehmen (Auflistung nach Organisation, Behörde und Unternehmen sowie Zeitpunkt der Kontaktaufnahme in der Angelegenheit der Zeltstadt in Krumpendorf am Wörthersee) wurden seitens des BMI die Vorkehrungen für eine gesundheitliche Versorgung, für Sanitäranlagen sowie für die Versorgung mit Essen und Getränken getroffen?

 

9.    Wie viele Polizeibeamte sind bis zum 01. Juli 2015 in der PI-Krumpendorf stationiert bzw. dienstzugeteilt gewesen?

 

10. Wie viele Polizeibeamte sind seit dem 01. Juli 2015 in der PI-Krumpendorf stationiert bzw. dienstzugeteilt?

 

11. Wie viele Polizeibeamte waren seit der Überstellung der Asylwerber in die Asyl-Zeltstadt innerhalb der Polizeikaserne Krumpendorf für deren Betreuung bzw. Beaufsichtigung abgestellt?

 

12. Wurde die Anzahl der für die Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Asylwerber abgestellten Polizeibeamten seit der in Etappen durchgeführten Überstellung der Asylwerber in die Asyl-Zeltstadt innerhalb der Polizeikaserne Krumpendorf ausgeweitet? (Auflistung nach Zeitpunkt und Anzahl der Zuteilung von Polizeibeamten für Tätigkeiten in der Asyl-Zeltstadt Krumpendorf am Wörthersee)

 

13. Wenn seit dem 01. Juli 2015 mehr Polizeibeamte als bis zum 01. Juli 2015 in der PI-Krumpendorf stationiert bzw. dienstzugeteilt sind sowie für Tätigkeiten innerhalb der Asyl-Zeltstadt aus anderen Landesteilen abgezogen wurden, aus welchen PI wurden diese Polizeibeamten nach Krumpendorf am Wörthersee "versetzt"?

 

14. Welche zusätzlichen Kosten fallen für die Zuteilung von Polizeibeamten zur Betreuung und Beaufsichtigung von Asylwerbern bzw. für sonstige Tätigkeiten in der Asyl-Zeltstadt Krumpendorf am Wörthersee aufgrund auflaufenden Überstunden an?

 

15. Gehen diese Überstunden trotz Veranlassung durch das BMI zulasten der LPD Kärnten?

 

16. Werden die aus den anderen PI in Kärnten abgezogenen Polizeibeamten in den nunmehr dadurch dezimierten PI ersetzt?

 

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Wie lange werden die zusätzlich angeforderten Polizeibeamten ihren Dienst in Krumpendorf versehen müssen?


19. Werden mit der geplanten Zwangszuteilung von Asylwerbern durch das BMI nach Ossiach ebenso Polizeibeamte aus anderen PI in Kärnten zu deren Beaufsichtigung, Betreuung bzw. für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem vom BMI der Gemeinde Ossiach aufgezwungenen "Asyl-Verteilerzentrum" abgezogen werden?

 

20. Aufgrund welcher Überlegungen seitens des BMI fiel die Entscheidung zur Errichtung eines Asyl-Verteilerzentrum in der Tourismusgemeinde Ossiach am Ossiachersee?

 

21. Gab es einen diesbezüglichen Informationsaustausch mit dem Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser?

 

22. Gab es einen Vorschlag des Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, Ossiach als Standortgemeinde für eine Unterbringung von Asylwerbern durch das BMI ins Auge zu fassen?

 

23. Wann und durch wen wurde der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, von der Auswahl der Gemeinde Ossiach durch das BMI informiert und wie wurde seitens des Landes Kärnten auf die Information reagiert?

 

24. Wann und durch wen wurde die Gemeinde Ossiach durch das BMI informiert und wie wurde seitens der Gemeinde (durch welche Personen) auf die Information reagiert?

 

25. Aufgrund welcher Überlegungen seitens des BMI fiel die Entscheidung zur Errichtung einer Asylwerberunterbringung  in der Tourismusgemeinde Finkenstein am Faakersee?

 

26. Gab es einen diesbezüglichen Informationsaustausch mit dem Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser?

 

27. Gab es einen Vorschlag des Flüchtlingsreferenten des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, Finkenstein am Faakersee als Standortgemeinde für eine Unterbringung von Asylwerbern durch das BMI ins Auge zu fassen?

 

28. Wann und durch wen wurde der Flüchtlingsreferent des Landes Kärnten, Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser, von der Auswahl der Gemeinde Finkenstein am Faakersee durch das BMI informiert und wie wurde seitens des Landes Kärnten auf die Information reagiert?


29. Wann und durch wen wurde die Gemeinde Finkenstein am Faakersee durch das BMI informiert und wie wurde seitens der Gemeinde (durch welche Personen) auf die Information reagiert?

 

30. Kürzen die gegenwärtig durch das BMI veranlassten und verantworteten Formen der Unterbringung von Asylwerbern - ob in sogenannten Verteilerzentren oder anderen Massenquartieren durch Zwangszuteilung - sowie die mit der Verantwortung des BMI für das Asylwesen einhergehenden Asyl-Aktivitäten des BMI das dem BMI für Aufgaben der Sicherheitsexekutive zur Verfügung stehende Budget?