6265/J XXV. GP

Eingelangt am 03.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vertragsauflösung ÖBIB Geschäftsführer

BEGRÜNDUNG

 

Nach jahrelangen Diskussionen zur Zukunft von staatlichen Beteiligungen wurde am 20. März 2015 die ÖIAG aufgelöst und im gleichen Atemzug das Nachfolgekonstrukt ÖBIB aus der Taufe gehoben. Auch wenn in der ÖBIB alles anders werden soll, eine Konstante über die Lebenszeit der ÖIAG hinaus hat man bereits im ein halbes Jahr zuvor bestimmt: Rudolf Kemler wurde am 23. Oktober 2014[1] bis zum 31. Oktober 2015 als Geschäftsführer der damaligen ÖIAG bestätigt.

Der ursprüngliche Vertrag mit Rudolf Kemler hatte hierbei nach vorhandenem Kenntnisstand ohnehin einen Endzeitpunkt mit Oktober 2015 vorgesehen (eine Option auf 2 weitere Jahre wäre möglich gewesen). Dennoch wurde der 31. Oktober 2015 abweichend zu dieser Regelung als Zeitpunkt für die Beendigung durch eine „einvernehmlichen Vertragsauflösung“[2] festgesetzt.

Darüberhinaus wäre eine Beendigung des Vertrages mit der oben genannten Auflösung der ÖIAG am 20. März 2015 möglich gewesen, welche ebenfalls nicht in Anspruch genommen wurde. Stattdessen wurde Rudolf Kemler bei der ÖBIB in gleicher Funktion wie zuvor bei der ÖIAG eingesetzt. Mit diesem Namenswechsel gingen freilich auch weitere vertragsrechtliche Ansprüche von Herrn Kemler einher: Kolportiert wird in den Medien zumindest die Auszahlung einer vereinbarten Pensionsansparung bezogen auf die gesamte geplante Vertragslaufzeit[3].

Mit 8. Juni 2015 scheint dieser Abschied auf Raten ein Ende zu finden: Martha Oberndorfer[4], bisherige Leiterin der Bundesfinanzierungsagentur, übernimmt als ÖBIB Chefin fünf Monate früher als geplant die Agenden von Rudolf Kemler. Der Vertrag mit dem nun vorzeitig freigestellten Rudolf Kemler läuft allerdings noch bis Herbst.[5]

Das Management einer Beteiligungsholding ist zweifelsohne eine heikle Materie und muss neben finanzieller Sparsamkeit auch Ansprüchen wie Vertrauen des Eigentümers gerecht werden. Bei Bundesbeteiligungen sind Bürgerinnen und Bürger indirekt AnteilseignerInnen an jenen zahlreichen Unternehmungen, an denen der Staat Österreich in den unterschiedlichsten Formen beteiligt ist.

Somit haben die österreichischen Bürgerinnen und Bürger zur Wahrung ihrer Eigentümerrechte auch ein besonderes Interesse und Anrecht auf Transparenz und effiziente Sparsamkeit – auch in Bezug auf Managergehälter und Managerverträge.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Pflichten und Kosten entstanden und entstehen der Republik als ÖIAG/ÖBIB Eigentümerin und somit Arbeitgeberin aus der vereinbarten „einvernehmlichen Auflösung“ gegenüber der Alternative des einfachen Auslaufens ohne Verlängerungsoption („Nichtverlängerns“) des zum 22. Oktober 2014 gültigen Vertrages?

2)    Welche Vorteile entstanden und entstehen Herrn Rudolf Kemler als Arbeitnehmer aus der vereinbarten „einvernehmlichen Auflösung“ gegenüber der Alternative des einfachen Auslaufens ohne Verlängerungsoption („Nichtverlängerns“) des zum 22. Oktober 2014 gültigen Vertrages?

3)    Wäre ein Instrument oder Vertragsauflösungsweg zur Verfügung gestanden, um vertraglichen Verpflichtungen wie z.B. die Zahlung einer „Pensionsvorsorge für die gesamte Vertragslaufzeit“ zu reduzieren bzw. gänzlich einzusparen?

4)    Welche Pflichten und Mehrkosten der Republik als ÖIAG/ÖBIB Eigentümerin und somit Arbeitgeberin aus der nicht durchgeführten Vertragsauflösung bei der Auflösung der ÖIAG am 20. März 2015?

5)    Welche Kosten entstehen der Republik als ÖIAG/ÖBIB Eigentümerin und somit Arbeitgeberin aus dem gültigen Vertrag mit Herrn Kemler im Zeitraum 8. Juni 2015 bis 31.Oktober 2015?

6)    Welche Maßnahmen werden von der Republik als ÖIAG/ÖBIB Eigentümerin  geplant, um die Kosten für die nun vorliegende Beschäftigung des bereits abgelösten ÖBIB Geschäftsführers Rudolf Kemler zu reduzieren?



[1] http://www.salzburg24.at/oeiag-kemler-vertrag-einstimmig-verkuerzt/apa-s24_1320889010

[2] http://derstandard.at/2000007236216/OeIAG-Chef-Kemler-muss-frueher-gehen

[3] http://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftspolitik/oeiag-wird-oebib-kemler-bleibt-vorlaeufig-chef/120.555.021

[4] http://www.format.at/wirtschaft/martha-oberndorfer-oebib-chefin-5674905

[5] http://www.format.at/wirtschaft/martha-oberndorfer-oebib-chefin-5674905