6268/J XXV. GP

Eingelangt am 06.08.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Vernichtung von nicht gegenderten Organstrafverfügungsformularen“

 

 

Laut einem Artikel im Kurier vom 6.8.2015 müssen seit 1. August „die Strafzettel gegendert werden, also Formulierungen für beide Geschlechter enthalten. So will es die sogenannte Verwaltungsformularverordnung des Bundes.

 

Und der Umtausch tausender Zettelblöcke verursacht nicht nur Kosten, sondern auch jede Menge Arbeit. "Wir hätten aktuell wirklich andere Sorgen", klagt ein Polizist aus Niederösterreich. Er sei, wie viele seiner Kollegen, derzeit verstärkt im Asyl-Einsatz.

 

   Unnötige Verwaltungsarbeit erschwere jetzt die normale Arbeit zusätzlich. Grund für den Ärger ist das "Formular 45". Die sogenannte "Organstrafverfügung" enthielt bisher die Formulierung "vom Lenker". Seit 1. August dürfen jedoch nur mehr gegenderte Strafzettel ausgestellt werden, die den Passus "vom Lenker/von der Lenkerin" enthalten.

 

   Vernichten. Die alten Strafzettel müssen daher entsorgt werden. Die im Amtsdeutsch "streng verrechenbaren Drucksorten" müssen gesichert vernichtet werden. Und nicht nur das. Jeder Strafzettelblock eines Polizisten ist in der Regel 50 Blatt stark. "War nun dieser Block zum Umstellungszeitpunkt bereits angebrochen, müssen sämtliche noch darauf verbliebenen Strafzettel manuell im Computer storniert werden", erzählt ein Beamter. Grund dafür seien die fortlaufenden Nummern auf den Organmandaten.

 

   Von der Umstellung dürften Millionen Strafzettel betroffen sein. Zum Vergleich: Allein die Verkehrsabteilung der Polizei in Niederösterreich, die unter anderem mit Zivilstreifen täglich auf den Autobahnen auf Raserjagd unterwegs ist, "verbraucht" pro Jahr rund 1500 Strafzettelblöcke.“

 

Weiters wird laut dem Artikel keine Auskunft über die Kosten dieser Aktion gegeben: „Dass die Umstellung Kosten verursacht, ist unbestritten. Wie viel, darüber hüllen sich alle Involvierten in Schweigen.“

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage:

 

1.   Wie hoch ist die Anzahl der noch vorhandenen Formulare 45 (Organstrafverfügung), die dadurch, dass sie nicht gegendert sind, vernichtet werden müssen (bitte Aufgliederung jeweils nach Bundesland)?

 

2.   Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für das BM.I für die Vernichtung der noch vorhandenen, nicht gegenderten Organstrafverfügungsformulare (bitte Aufgliederung jeweils nach Bundesland)?

 

 

3.   Wie hoch ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand für das BM.I z.B. durch die manuelle Stornierung im Computer von Blöcken, die zum Umstellungszeitraum bereits angebrochen waren?

 

4.   Wie hoch sind die Kosten für das BM.I für die Anschaffung der neuen, gegenderten Organstrafverfügungsformulare (bitte Aufgliederung jeweils nach Bundesland)?

 

5.   Wie hoch ist die Stückzahl der, aufgrund der Umstellung, neu zu bestellenden Organstrafverfügungsformulare (bitte Aufgliederung jeweils nach Bundesland)?