6270/J XXV. GP

Eingelangt am 11.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Beirat nach dem Kunstförderungsbeitragsgesetz

BEGRÜNDUNG

 

§ 2 Abs. 1 Kunstförderungsbeitragsgesetz sieht die Einrichtung eines Beirats zur Beratung des Bundeskanzlers über die Verwendung des Kunstförderungsbeitrages gemäß § 1 Abs 1 Z 1 vor.

Gemäß Abs. 2 Z 7 hat der Bundeskanzler durch Verordnung zu bestimmen, welche Organisationen im Hinblick auf ihre Aufgaben, Zielsetzungen und Mitglieder für die Bereiche der Künste als repräsentativ anzusehen sind.

Der aktuelle Kunstbericht 2014 zählt die Mitglieder des Beirats namentlich auf, Informationen zur Tätigkeit des Beirats enthält der Bericht nicht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann wurde der Beirat gem. § 2 Abs. 1 Kunstförderungsbeitragsgesetz zuletzt bestellt?

2)    Welche Mitglieder sind 2015 im Beirat (um eine Auflistung der Namen wird gebeten) und welche Mitglieder wurden davon von Ihnen bzw. vom Bundeskanzler entsandt?

3)    Auf welche Einrichtungen bzw. Organisationen trifft die Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 Z 7 Kunstförderungsbeitragsgesetz derzeit zu?

4)    Wann ist der Beirat 2014 und 2015 zusammengetreten?

5)    Welche Beschlüsse hat der Beirat seit 2010 gefasst und welche Empfehlungen hat er abgegeben?

6)    Wann wird der Beirat das nächste Mal zusammentreten?

7)    In welcher Höhe bekommen die Mitglieder Reisekostenentschädigung oder anderes Entgelt?

8)    Wie hoch waren die Mittel aus dem Kunstförderungsbeitrag 2014, über die der Beirat den Bundeskanzler zu beraten hatte?

9)    Wie haben sich die Einnahmen aus dem Kunstförderungsbeitrag von 2010 bis 2015 entwickelt?