6271/J XXV. GP

Eingelangt am 12.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vergabekriterien und -volumen durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft

BEGRÜNDUNG

 

Die Bundesbeschaffungsgesellschaft besteht seit 2001 und hat das Ziel neben Beschaffungen für Bundesdienststellen auch Beschaffungen für Bundesländer und Gemeinden durchzuführen. Zudem werden Beschaffungen für ausgegliederte Unternehmen, Universitäten und Gesundheitseinrichtungen abgewickelt.

Öffentliche Vergaben sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor - sie machen in etwa 17% des österreichischen BIPs aus (Europäische Kommission 2011). Das entspricht einem Auftragsvolumen von mehr als 55 Milliarden Euro. Die Bundesbeschaffungsagentur hat im Jahr 2014 Aufträge von rund 1,2 Milliarden abgewickelt. Dies macht sichtbar, dass der Großteil der Vergaben direkt über die jeweiligen Dienststellen des Bundes erfolgt.

Im Bundesvergabegesetz gibt es an mehreren Stellen Bezüge zu Qualitäts- und Sozialkriterien, beispielsweise bei den Grundsätzen des Vergabeverfahrens und den allgemeinen Bestimmungen (§19, Abs 5-7) oder auch bei den Vertragsbestimmungen (§99 Abs 1 Zi 13). Vergabeverfahren können Kriterien wie die Reduktion des Gender Gaps und die Förderung von alternsgerechten und inklusiven Arbeitsplätzen sowie der betrieblichen Lehrausbildung berücksichtigen. Gerade bei der Vergabe von Dienstleistungen ist die Ausgestaltung eng mit beschäftigungs- und sozialpolitischen, sowie gesamtgesellschaftlichen Implikationen verbunden. Eine Übereinstimmung mit den politischen Zielsetzungen wäre bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln daher sinnvoll.


 

Diese Anfrage hat das Ziel, die Struktur der öffentlichen Vergaben (Auftragsarten und Vergabeformen) über die Bundesbeschaffungsgesellschaft, die Wirtschaftssektoren in denen die öffentlichen Vergaben zuzuordnen sind, insbesondere die Vergabepraxis von sozialen Dienstleistungen und Aufträgen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, die Anwendung von Qualitäts- und Sozialkriterien in öffentlichen Vergaben, als auch die Konstellationen, in denen die Bundesbeschaffungsgesellschaft von Dienststellen des Bundes nicht mit der Vergabe betraut worden ist, zu erfragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Wie viele öffentliche Vergaben gab es durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 (aufgegliedert nach Wirtschaftssektoren, Auftragsarten und Vergabeformen)?

a.    Wie viele öffentliche Vergaben gab es davon in diesem Zeitraum im Bereich der ausgegliederten Unternehmen (aufgegliedert nach Auftragsarten, Auftragsvolumen und Vergabeformen)?

b.    Wie viele öffentliche Vergaben gab es davon in diesem Zeitraum im Bereich der Universitäten (aufgegliedert nach Auftragsarten, Auftragsvolumen und Vergabeformen)?

c.    Wie viele öffentliche Vergaben gab es davon in diesem Zeitraum im Bereich der Gesundheitseinrichtungen (aufgegliedert nach Auftragsarten, Auftragsvolumen und Vergabeformen)?

d.    Wie viele öffentliche Vergaben gab es davon in diesem Zeitraum im Bereich der Körperschaften öffentlichen Rechts z.B. Kammern (aufgegliedert nach Auftragsarten, Auftragsvolumen und Vergabeformen)?

2)    Hat das Finanzministerium einen Überblick über die unterschiedlichen Vergaberichtlinien und -praxen der Länder und Gemeinden?

a.    Wie werden diese bei Beschaffungsvorgängen der Bundesbeschaffungsgesellschaft berücksichtigt?

3)    Wie viele Rahmenvereinbarungen und Einzelaufträge (aufgegliedert nach Bund-, Länder-, Gemeindeebene) wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft vergeben?

4)    Wie viele öffentliche Vergaben gab es durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 mit einem Auftragswert von bis 50.000 Euro, zwischen 50.000-100.000 Euro, zwischen 100.000-500.000 Euro, zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro und über 1.000.000 Euro (aufgegliedert nach Wirtschaftssektoren, Auftragsarten und Vergabeformen)?

5)    In wie vielen Fällen kam im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 das Bestbieter-Prinzip (technisch und wirtschaftlich günstiges Angebot) zur Anwendung (aufgegliedert nach Wirtschaftssektoren, Auftragsarten und Vergabeformen)?

6)    In wie vielen Fällen kamen im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 Qualitäts- und Sozialkriterien bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft zur Anwendung?

a.    Um welche konkreten Kriterien handelte es sich (aufgegliedert nach Wirtschaftssektoren)?

b.    Wie erfolgte die durchschnittliche Gewichtung dieser Kriterien?

c.    In welcher Form kamen diese Kriterien zur Anwendung (Eignungs- Zuschlags- bzw. Vertragskriterien)?

d.    Gibt es von Seiten des Nutzerbeirates der Bundesbeschaffungs-gesellschaft Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung von Qualitäts- und Sozialkriterien?

e.    Wo und wie werden die Umsetzungsmöglichkeiten der EU-Richtlinie 2014/24/EU im Bundesvergabegesetz erarbeitet?

7)    Wie viele Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft vergeben?

a.    Wie hoch war das gesamte Auftragsvolumen, die durchschnittliche Auftragshöhe und der Medianwert der Auftragshöhe im Bereich der Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen?

b.    In wie vielen Fällen kam das Bestbieter-Prinzip zum Einsatz?

c.    Welche Qualitäts- und Sozialkriterien fanden dabei Berücksichtigung?

d.    Und in welcher durchschnittlichen Gewichtung?

e.    Wie lange ist die durchschnittliche Dauer dieser Dienstleistung?

8)    Wie viele Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft vergeben?

a.    Wie hoch war das gesamte Auftragsvolumen, die durchschnittliche Auftragshöhe und der Medianwert der Auftragshöhe im Bereich der Dienstleistungen in der Arbeitsmarktpolitik?

b.    In wie vielen Fällen kam das Bestbieter-Prinzip zum Einsatz?

c.    Welche Qualitäts- und Sozialkriterien fanden dabei Berücksichtigung?

d.    Und in welcher durchschnittlichen Gewichtung?

e.    Wie lange ist die durchschnittliche Dauer dieser Dienstleistung?

9)    Wie viele Dienstleistungen im Reinigungsbereich wurden im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft vergeben?

a.    Wie hoch war das gesamte Auftragsvolumen, die durchschnittliche Auftragshöhe und der Medianwert der Auftragshöhe der Dienstleistungen im Reinigungsbereich?

b.    In wie vielen Fällen kam das Bestbieter-Prinzip zum Einsatz?

c.    Welche Qualitäts- und Sozialkriterien fanden dabei Berücksichtigung?

d.    Und in welcher durchschnittlichen Gewichtung?

e.    Wie lange ist die durchschnittliche Dauer dieser Dienstleistung?

10)  In wie vielen Fällen waren Arbeitskräfteüberlasser als Bieter oder Subauftragnehmer bzw. Leiharbeitskräfte als Beschäftigte der Bieter im Jahr 2014 beteiligt?

a.    Welche Dienststellen des Bundes bzw. der Länder und Gemeinden waren die Auftraggeber?

b.    Wie wurde sichergestellt, dass bei jenen Unternehmen, die die Aufträge erhielten, kein Lohn- und Sozialdumping stattfindet?

11)  Welchen Stellenwert hat der Aktionsplan „nachhaltige Beschaffung“ für die Bundesbeschaffungsgesellschaft?

a.    Warum gibt es neben dem Aktionsplan „nachhaltige Beschaffung“ keine sozialen Kriterien auf die die Bundesbeschaffungsgesellschaft bei der Vergabe verpflichtet wird?

b.    Warum werden die Kriterien des Aktionsplans „nachhaltige Beschaffung“ nicht in allen „Produktfamilien“ flächendeckend angewendet?

12)  In wie vielen Fällen haben sich Dienststellen des Bundes bei der Bundesbeschaffungsgesellschaft im Jahr 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 gemäß §4 Abs 3 (BB-GmbH-Gesetz) gemeldet?

a.    Welche Dienststellen des Bundes haben diese Ausnahme in Anspruch genommen unter welcher Begründung (aufgeschlüsselt nach Auftragsvolumen)?

b.    Welche Ausnahmekonstellation lag vor (Deckung eines unmittelbar notwendigen Bedarfes, in Zusammenhang mit Ereignissen die nicht zulassen die Leistung über die BBG zu beziehen gemäß §4 Abs 2 Zi 1, bzw. günstigeres Angebot gemäß §4 Abs 2 Zi 2 oder Geldzuwendung durch Private oder Erfüllung für Sachzuwendungen gemäß §4 Abs 2 Zi 3)?

c.    Welche öffentlichen Aufträge wurden gemäß dieser Ausnahmeregelung von den Dienststellen direkt beschafft (aufgeschlüsselt nach Dienststellen des Bundes und Auftragsvolumen)?