6285/J XXV. GP

Eingelangt am 13.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Vernichtung von nicht gegenderten Formularen gemäß Verwaltungsformularverordnung“

 

Laut einem Artikel im Kurier vom 6.8.2015 müssen seit 1. August „die Strafzettel gegendert werden, also Formulierungen für beide Geschlechter enthalten. So will es die sogenannte Verwaltungsformularverordnung des Bundes.

 

Laut dieser Verordnung sind allerdings nicht nur die oben erwähnten Dokumente betroffen, sondern noch eine ganze Reihe weiterer Formulare, was zu erheblichen Kosten für die Ministerien führen wird. Kosten einerseits durch die Notwendigkeit der Vernichtung der alten - nicht gegenderten – Formulare und andererseits Kosten für die Anschaffung von neuen – gegenderten – Formularen. Hinzu kommen noch Verwaltungskosten und Zeitaufwand der Beamten, die mit der Organisation dieser Umtauschaktion betraut sind.

 

Keine einzige Frau hat einen Mehrwert davon, dass das Frauenministerium den Genderwahn auf die Spitze treibt. Diese Aktionen verursachen nur unnötig Kosten und das dafür aufgewendete Geld könnte an anderer Stelle wesentlich sinnvoller zur Unterstützung und Förderung von Frauen eingesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Welche Formulare sind in Ihrem Ministerium von der Umstellung (Gendern) gemäß Verwaltungsformularverordnung betroffen (bitte Untergliederung nach Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)?

 

2.   Wie hoch ist die Anzahl der noch vorhandenen Formulare, die dadurch, dass sie nicht gegendert sind, vernichtet werden müssen (bitte Untergliederung nach Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)?

 

3.   Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für das Ministerium für die Vernichtung der noch vorhandenen und nicht gegenderten Formulare (bitte Untergliederung nach Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)?

 

4.   Wie hoch ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand für das Ministerium durch die Umstellung
z.B. Personalkosten usw.?

 

5.   Wie hoch ist die Stückzahl der, aufgrund der Umstellung, neu zu bestellenden Formulare (bitte Untergliederung nach Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)?

 

6.   Wie hoch sind die Kosten für das BM.I für die Anschaffung der neuen, gegenderten Formulare (bitte Untergliederung nach Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)?

 

7.   Wer ist der Lieferant der neu zu bestellenden Formulare?

 

8.   Werden auch jene Formulare, die in einer Fremdsprache verfasst sind, gegendert (bitte Untergliederung nach Sprachen bzw. Kategorie/Nummer/Bezeichnung des Formulars)