6287/J XXV. GP
Eingelangt am 18.08.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend „Ein Asylant ist 18 Mal so wertvoll wie ein Österreicher“
„Ein Asylant ist 18 Mal so wertvoll wie ein Österreicher“ – unter diesem Titel findet sich auf dem Blog von Dr. Andreas Unterberger www.andreas-unterberger.at ein Eintrag, wonach laut Wiener Bürgermeister Häupl
„2889 Euro
monatlich für jeden einzelnen jugendlichen Asylwerber 'paktiert' [sind],
der unbegleitet kommt. Das ist das 18-fache dessen, was ein
österreichisches Kind wert ist. […] Zu Erinnerung für
Häupl &Co: Für ein österreichisches Kind gibt es eine
Familienbeihilfe von 110 bis 159 Euro pro Monat. Und sogar zu diesem –
seit langem nicht valorisierten! – Betrag sagen linke Ideologen gerne:
Das sei zu viel; das Geld solle man besser für Sachleistungen ausgeben.
Wohlgemerkt: Sachleistungen gibt es auch für die jugendlichen Asylwerber.
On top. Von der Schule bis zur Gesundheitsversorgung ist 'natürlich' auch
für sie alles gratis.
Nun, Häupl hat nicht gesagt, mit wem das paktiert sei. Sollte der Gegenpart
das ÖVP-geführte Innenministerium sein – wer eigentlich sonst?
–, und sollte die Behauptung eines solchen 'Paktes' auch nur
annähernd stimmen und nicht nur in irgendeinem Delirium behauptet worden
sein, dann kann man auch zur ÖVP nur sagen: Prost und das war‘s
dann. Wenn das aber eine kranke Erfindung Häupls ist, dann warte ich
dringend auf das umgehende wütende Dementi der ÖVP.“
(http://www.andreas-unterberger.at/m/2015/06/ein-asylant-ist-18-mal-so-wertvoll-wie-ein-osterreicher/, 2. Jul. 2015)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend die folgende
Anfrage
1. Ist Ihr Ressort am vom Autor Dr. Andreas Unterberger in og Artikel erwähnten Pakt beteiligt?
2. Falls ja, trifft auch die im og Artikel erwähnte, vom Wiener Bürgermeister Häupl genannte Höhe von EUR 2.889 je unbegleitetem Flüchtlingskind zu?
3. Falls nein, welcher Betrag trifft zu?
4. Wer genau hat diesen Betrag festgelegt?
5. Welcher Anteil stammt davon aus Mitteln Ihres Ressorts?
6. Welchem Betrag entspricht der Anteil Ihres Ressorts pro Tag und Flüchtlingskind?
7. Welcher Gesamtbetrag ist für diesen Zweck aus Mitteln Ihres Ressorts reserviert?
8. Wo sind diese Mittel budgetiert?