6289/J XXV. GP

Eingelangt am 18.08.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Ein Asylant ist 18 Mal so wertvoll wie ein Österreicher“

 

 

„Ein Asylant ist 18 Mal so wertvoll wie ein Österreicher“ – unter diesem Titel findet sich auf dem Blog von Dr. Andreas Unterberger www.andreas-unterberger.at ein Eintrag, wonach laut Wiener Bürgermeister Häupl

 

„2889 Euro monatlich für jeden einzelnen jugendlichen Asylwerber 'paktiert' [sind], der unbegleitet kommt. Das ist das 18-fache dessen, was ein österreichisches Kind wert ist. […] Zu Erinnerung für Häupl &Co: Für ein österreichisches Kind gibt es eine Familienbeihilfe von 110 bis 159 Euro pro Monat. Und sogar zu diesem – seit langem nicht valorisierten! – Betrag sagen linke Ideologen gerne: Das sei zu viel; das Geld solle man besser für Sachleistungen ausgeben.

Wohlgemerkt: Sachleistungen gibt es auch für die jugendlichen Asylwerber. On top. Von der Schule bis zur Gesundheitsversorgung ist 'natürlich' auch für sie alles gratis.

Nun, Häupl hat nicht gesagt, mit wem das paktiert sei. Sollte der Gegenpart das ÖVP-geführte Innenministerium sein – wer eigentlich sonst? –, und sollte die Behauptung eines solchen 'Paktes' auch nur annähernd stimmen und nicht nur in irgendeinem Delirium behauptet worden sein, dann kann man auch zur ÖVP nur sagen: Prost und das war‘s dann. Wenn das aber eine kranke Erfindung Häupls ist, dann warte ich dringend auf das umgehende wütende Dementi der ÖVP.“

(http://www.andreas-unterberger.at/m/2015/06/ein-asylant-ist-18-mal-so-wertvoll-wie-ein-osterreicher/, 2. Jul. 2015)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres die folgende


 

Anfrage

 

 

1.     Ist Ihr Ressort am vom Autor Dr. Andreas Unterberger in og Artikel erwähnten Pakt beteiligt?

2.     Falls ja, trifft auch die im og Artikel erwähnte, vom Wiener Bürgermeister Häupl genannte Höhe von EUR 2.889 je unbegleitetem Flüchtlingskind zu?

3.     Falls nein, welcher Betrag trifft zu?

4.     Wer genau hat diesen Betrag festgelegt?

5.     Welcher Anteil stammt davon aus Mitteln Ihres Ressorts?

6.     Welchem Betrag entspricht der Anteil Ihres Ressorts pro Tag und Flüchtlingskind?

7.     Welcher Gesamtbetrag ist für diesen Zweck aus Mitteln Ihres Ressorts reserviert?

8.     Wo sind diese Mittel budgetiert?