6304/J XXV. GP
Eingelangt am 18.08.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Bescheid MA 40-GR-SA 002445/08 usw. und Verhinderung einer privaten Gesundheitsausbildung in der roten Stadt Wien
In den Bescheiden MA 40-GR-SA 828/2014; MA 40-GR-SA 002444/08 bzw. MA 40-GR-SA 002445/08 wurde dem Ausbildungsträger „Pro Praxis GmbH“ in rechtswidriger Art und Weise durch die Stadt Wien die Zulassung für Ausbildungslehrgänge im Gesundheitswesen abgesprochen.
Die Abweisung stützte sich auf § 50 Abs 1 und 2 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz; § 64 Abs 3 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie § 65 Abs 5 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
Mittlerweile wurde vom Verwaltungsgericht Wien unter der GZ: VWG-101/079/34369/2014-5 über die Angelegenheit abgesprochen und die drei Bescheide aufgehoben. Gleichzeitig wurde die ganze Angelegenheit an die Wiener Landesregierung zurückverwiesen.
Gemäß § 118 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist das Bundesministerium für Gesundheit mit der Vollziehung dieses Gesetzes betraut.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
ANFRAGE