6306/J XXV. GP
Eingelangt am 18.08.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Außerlandesbringungen
Dem Sicherheitsbericht 2014 ist zu entnehmen:
„8.2. Außerlandesbringungen
Eine funktionierende Rückführungspolitik ist unverzichtbarer Bestandteil einer geordneten Migrationspolitik. Dabei wird der freiwilligen Rückkehr Priorität eingeräumt. Wird eine aufenthaltsbeendende Entscheidung durchsetzbar und kommt der Fremde seiner Verpflichtung zur Ausreise nicht nach, so ist er zur Ausreise zu verhalten (Abschiebung). Abschiebungen erfolgen in den Herkunftsstaat oder in den für das Verfahren zuständigen EU-Mitgliedsstaat bei sogenannten Überstellungen nach der Dublin-Verordnung.
2014 sind die Außerlandesbringungen gegenüber 2013 bei Zurückweisungen um (366 zu 456) 20 % und die Zurückschiebungen (3.067 zu 5.900) um 52 % gestiegen. Dabei wurden mit 5.900 Personen 2.833 Personen mehr zurückgeschoben und mit 456 Zurückweisungen 90 Personen mehr an der Grenze zurückgewiesen als 2013.
Freiwillige Rückkehr
Die freiwillige Rückkehr bildet einen wichtigen Grundpfeiler des nationalen Rückkehrkonzepts. Die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen umfasst jene Personen, die mit Unterstützung durch das BFA freiwillig ausreisen, jene Personen, die selbständig oder als sogenannte „Selbstzahler“ ohne Unterstützung durch das BFA ausreisen und enthält die freiwilligen Ausreisen, die im Rahmen des § 133a StVG erfolgen.
Für das Jahr 2014 betrug die Gesamtzahl der nachweislich aus dem Bundesgebiet erfolgten freiwilligen Ausreisen 3.020: dabei reisten insgesamt 1.989 Personen im Rahmen einer unterstützten freiwilligen Rückkehr (z. B. Flugticket, Reintegrationshilfe) aus dem Bundesgebiet aus; bei 578 Personen erfolgte eine sonstige freiwillige Ausreise (z.B. Selbstzahler; Kenntnis aufgrund des abgegebenen und im BFA eingelangten Ausreiseauftrags) und 453 freiwillige Ausreisen erfolgten aus Strafhaft nach § 133a StVG.
Abschiebungen/Dublinüberstellungen
Im Jahr 2014 wurden 2.946 Außerlandesbringungen durchgeführt, davon 1.619 Abschiebungen und 1.327 Dublin-Überstellungen. Bei den zwangsweisen Außerlandesbringungen liegt das BFA im Bereich des Vorjahres. 2014 wurden um 12 % mehr Dublin-Überstellungen durchgeführt als im Vorjahr.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage