6314/J XXV. GP

Eingelangt am 20.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Suchtmittelgesetz

BEGRÜNDUNG

 

In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 heißt es:

„Mittlerweile ist anerkannt, dass Sucht eine Erkrankung ist, deren Entstehung komplexe Ursachen und Zusammenhänge hat und nicht als eine Charakterschwäche oder moralisches Fehlverhalten anzusehen ist. Die Ursachen für die Entwicklung eines Missbrauchs- oder Suchtproblems liegen nicht bloß in der Verfügbarkeit von psychoaktiven Substanzen (wie z.B. Alkohol, Tabak oder illegale Drogen) oder sonstigen Angeboten (z.B. Glückspiel), an denen sich eine Suchterkrankung manifestieren kann. Suchtprävention und Suchthilfe müssen daher bei den Ursachen für mögliche Problementwicklungen ansetzen und im Fall der Entwicklung problematischen Konsums auf die Minimierung schädlicher Folgen zielen.“

Der Schwerpunkt der Präventionsmaßnahmen muss sich also verstärkt auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und weniger auf die Strafverfolgung richten. Die vorliegende Anfrage soll der Darstellung des justiziellen Umgangs mit Suchtmitteln dienen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Strafverfahren wurden jeweils in den Jahren 2009 bis 2014 (unter anderem) wegen des Verdachts der Begehung von Tatbeständen nach dem Suchtmittelgesetz geführt (Aufgliederung nach Tatbeständen)?

2)    Wie viele dieser Verfahren wurden in weiterer Folge eingestellt (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

3)    In wie vielen dieser Verfahren erfolgte ein vorläufiger Rücktritt durch die Staatsanwaltschaften (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

4)    In wie vielen dieser Verfahren erfolgte ein vorläufiger Rücktritt durch die Staatsanwaltschaften (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

5)    In wie vielen dieser Verfahren musste ein Strafverfahren nach einem vorläufigen Rücktritt wieder fortgesetzt werden (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

6)    In wie vielen dieser Verfahren erfolgte ein endgültiger Rücktritt durch die Staatsanwaltschaften (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

7)    Bei wie vielen dieser Strafverfahren kam es zu einer Anklage/Strafantrag (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

8)    Wie viele dieser Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft/vom Gericht diversionell erledigt (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

9)    In wie vielen dieser Verfahren erfolgte eine bedingte/teilbedingte/unbedingte Verurteilung (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

10) Bei wie vielen dieser Verurteilungen waren die Suchtmitteldelikte strafsatzbestimmend (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

11) In wie vielen dieser Verfahren erfolgte ein Freispruch (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

12) Wie viel Prozent dieser Verurteilten sind männlich, wie viel Prozent weiblich (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?

13) Wie viel Prozent waren zum Verurteilungszeitpunkt Jugendliche, wie viel Prozent waren junge Erwachsene und wie viel Prozent Erwachsene (Aufgliederung nach Tatbeständen und Jahren)?