6318/J XXV. GP
Eingelangt am 21.08.2015
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend mutmaßlicher Täter auf Heimaturlaub im Kosovo
Die „Krone“ berichtet, dass im März 2015 im Tierpark Buchberg ein Storch gesteinigt wurde, ein Graureiher mit einem Herzstich getötet und eine Storchendame schwer verletzt:
„Storch 'Rudi' mit Steinen brutal
erschlagen, Graureiher 'Ivan' mit einem Herzstich eiskalt ermordet und
Storchendame 'Susi' schwer verletzt – um weitere Attacken gegen seine
Tiere zu verhindern, setzt Andreas Plachy, der Chef des Tierparks in Buchenberg
in Niederösterreich, jetzt auf Überwachung. […]
'Wir haben uns entschieden, an den neuralgischen Punkten in den Tiergehegen
Überwachungskameras zu installieren. Zudem werden unsere Mitarbeiter vor
allem nach Betriebsschluss am Abend noch mehr kontrollieren und auf Patrouille
gehen', so Plachy. […]
Wie berichtet, war Anfang März Storch Rudi zu Tode gequält worden.
Ein mutmaßlicher Täter wurde von der Polizei rasch ausgeforscht, aus
dessen Umfeld vermutet Plachy auch die akutellen (!) Tierhasser.
Die Polizei ist schon wieder eingeschaltet. Doch der Übeltäter im
Fall Rudi ist für die Beamten derzeit nicht greif- und befragbar. Er weilt
auf Heimaturlaub im Kosovo.“
(http://www.krone.at/Tierecke/Nach_Vogelmorden_Kameras_im_Tierpark_Buchenberg-Moderne_Technik-Story-462877,
17. Jul. 2015)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die folgende
Anfrage
1. Entspricht der in der „Krone“ geschilderte Sachverhalt, dass der von der Polizei ausgeforschte mutmaßliche Täter im Fall „Rudi“ bis zum Erscheinen des Artikels nicht einvernommen werden konnte, da er sich auf Heimaturlaub im Kosovo aufhielt?
2. Konnte der mutmaßliche Täter inzwischen einvernommen werden?
3. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
4. Falls nein, warum nicht?
5. Welchen Aufenthaltstitel hat der mutmaßliche Täter?
6. Welche Staatsbürgerschaft besitzt der mutmaßliche Täter?
7. Hat diese Person einen Asylantrag in Österreich gestellt?
8. Falls ja, wann?
9. Falls ja, wie lautet der aktuelle Stand in diesem Verfahren?
10. Falls ja, wie ist es in diesem Fall möglich, dass der mutmaßliche Täter von der Polizei nicht einvernommen werden konnte oder kann, da er sich auf Heimaturlaub befindet?
11. Konnte dem mutmaßlichen Täter im Fall „Rudi“ in der Zwischenzeit auch die Täterschaft in einem oder beiden der anderen Fälle nachgewiesen werden?