6321/J XXV. GP

Eingelangt am 24.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Finanzberatung für Frauen

BEGRÜNDUNG

 

Ein selbstständiges, selbstbestimmtes Leben bedeutet auch ein ökonomisch unabhängiges Leben. Frauen arbeiten jedoch besonders oft in prekären Arbeitsverhältnissen, d.h. in Teilzeit, oder sie sind geringfügig beschäftigt und die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern schließt sich nicht. Gleichstellungspolitik ist noch immer nicht in der Job-Realität österreichischer Frauen angekommen. Der Einkommensnachteil von Frauen fällt je nach sozialer Stellung unterschiedlich stark aus - im öffentlichen Bereich schwächer als in der Privatwirtschaft. Unter den BeamtInnen verdienen Frauen 95% des mittleren Männereinkommens, unter Vertragsbediensteten 77%. Dagegen kommen weibliche Angestellte auf 51% der mittleren „Männerverdienste“, Arbeiterinnen nur auf 43%. Diese Einkommensunterschiede werden auch in der Pension fortgeschrieben. Mit einer Jahrespension von 13.162 € erhielten Pensionistinnen um 58% weniger Pension als Männer (22.860 €).

Was Frauen, die von Armut betroffen sind oder in prekäre finanzielle Situationen geraten, oft fehlt, ist eine kostenlose, niederschwellige Beratung. Zwar bieten Banken inzwischen frauenspezifische Finanzberatung an, doch diese ist zwangsläufig nicht unabhängig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Gibt es österreichweit staatlich geförderte Stellen, die frauenspezifische und unabhängige Finanzberatung anbieten?

2)    Wenn ja, bitte um Aufzählung der zuständigen Stellen.

3)    Wenn nein, bitte um Begründung wieso nicht.

4)    Was wird in den einzelnen Bundesländern unternommen, um Frauen in ihrem Wunsch nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit zu unterstützen?

5)    An wen können sich Frauen mit finanziellen Problemen sonst wenden?