6323/J XXV. GP

Eingelangt am 26.08.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Unterbringung von Asylwerbern in Sportstätten

 

Über Monate kolportierte Ihr Ministerium die Zahl von 70.000 Asylwerbern, die es heuer erwartet. Nun haben diverse Experten ihre Prognosen für die Antragszahl deutlich angehoben - auf über 80.000. Da sich aufgrund des Ansturmes die Quartiersuche für die Asylwerber in den kommenden Wochen noch schwieriger gestalten dürfte, melden sich immer öfter politische Vertreter mit teils „kuriosen“ Lösungsvorschlägen zu Wort. So schlug etwa der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) vor, die Schulturnsäle in der Landeshauptstadt in den Ferien in Notquartiere für Flüchtlinge umzuwandeln. "Ab Beginn der Schulferien können städtische und private Schulturnsäle als kurzfristiger Ersatz für die Zelte genutzt werden. Binnen weniger Wochen könnten dann durch einen gemeinsamen Kraftakt von Stadt und Land Oberösterreich bis zu 200 Kriegsflüchtlinge aus diesen Turnsälen in mehrere kleinere Quartiere, verteilt über das Stadtgebiet, verlegt werden", sagt Stadtchef Luger zur Kronenzeitung.

Gerade aus sportpolitischer Sicht ist Lugers Vorschlag für uns inakzeptabel. Wenn Schulsporteinrichtungen in den Schulferien für andere Zwecke benutzt werden, während eine Nutzung durch Sportvereine bzw. Verbände immer schwierig wird, ist dies für uns nicht nachvollziehbar. 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Inwieweit bzw. in welchem Umfang dienen in Österreich derzeit Sportstätten, Vereins- und Schulturnsäle als Quartiere für die Unterbringung von Asylwerbern? (Bitte um Auflistung der betroffenen Sportstätten inkl. der Anzahl der dort untergebrachten Asylwerber)


2.    Wie lange wurden die Asylwerber in den betreffenden Sportstätten untergebracht?

 

3.    Wie lange werden die Asylwerber noch in den betreffenden Sportstätten untergebracht?

 

4.    Werden in Zukunft (weitere) Sportstätten, Vereins- und Schulturnsäle als Quartiere für die Unterbringung von Asylwerbern in Verwendung genommen?

 

5.    Wenn ja, welche?

 

6.    Wenn ja, wie viele Asylwerber werden in den jeweiligen Sportstätten untergebracht?

 

7.    Sind Ihrem Ministerium Beschwerden bekannt (z.B. Schuldirektoren, Vereinsangehörige, etc.), die mit der Unterbringung von Asylwerbern in Sportstätten im Zusammenhang stehen?

 

8.    Wenn ja, wer ist an Sie herangetreten und um welche Sportstätten ging es konkret?

 

9.    Wenn ja, wie wurde von Ihrem Ministerium mit den jeweiligen Beschwerden umgegangen?