6326/J XXV. GP

Eingelangt am 26.08.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Justiz

betreffend Folgenabschätzung der Festplattenabgabe

 

Im Zuge der letzten Urheberrechtsnovelle, die kurz vor der Sommerpause in diesem Jahr im Parlament von den Regierungsparteien gegen die Stimmen der gesamten Opposition beschlossen wurde, wurde auch eine neue Abgabe abgestimmt: Die Festplattenabgabe tritt nun als neue Speichermedienvergütung ab Oktober 2015 in Kraft.

Es bleibt abzuwarten, ob die Künstlerinnen und Künstler tatsächlich davon profitieren werden. In der Anfragenbeantwortung 1744/AB vom 25.08.2014 teilte der Justizminister mit, dass die Hälfte der österreichischen Musiker_innen weniger als einen Euro Leerkassettenvergütung im Jahr erhält. Es kommt davon also aktuell relativ wenig bei den meisten Künstler_innen selbst an. Fraglich ist, ob das durch das neue Gesetz anders wird.

Darüber hinaus fehlt noch immer eine Studie, die dezidiert Auskunft über das tatsächliche Nutzungsverhalten in Bezug auf Privatkopien gibt. Nur so würden sich valide Rückschlüsse auf den durch Privatkopien entstehenden Schaden und den tatsächlichen Vergütungsanspruch ziehen lassen. NEOS hat hierzu mehrfach Anträge eingebracht und die Regierung darauf hingewiesen, wurde aber immer ignoriert und die Höhe der Festplattenabgabe nun scheinbar willkürlich festgelegt. Dies unterstreicht auch die Einnahmeobergrenze von 29 Mio. € pro Jahr, inklusive Repographievergütung, für den Zeitraum 2016 bis 2019 und die ausdrückliche Erwähnung, dass der Justizminister ersucht wird, Gespräche aufzunehmen, falls dieser Deckel durch die Rückerstattungen wesentlich unterschritten wird.

Ebenso fehlt nach wie vor eine Folgenabschätzung zur Festplattenabgabe. Wie Medienberichten zu entnehmen war, wird mit einem starken Umsatzrückgang im österreichischen IT-Handel und einer Verlagerung des Konsums in den internationalen Online-Handel gerechnet, sobald das Gesetz in Kraft tritt. (vgl. u. a. http://derstandard.at/2000017306741/Urheberrecht-Novelle-laut-Handel-in-einigen-Jahren-wieder-obsolet)

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage.

1.    Rechnen Sie mit einem Umsatzrückgang im österreichischen IT-Handel, sobald die Festplattenabgabe in Kraft tritt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

2.    Rechnen Sie damit, dass dann Arbeitsplätze im österreichischen IT-Handel verloren gehen?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Rechnen Sie damit, dass es durch Einführung der Festplattenabgabe und den damit verbundenen möglichen Umsatzrückgängen, Arbeitsplatzverlusten und Geschäftsauflassungen zu einem Verlust an Steuereinnahmen kommt?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wie hoch schätzen Sie den gesamtwirtschaftlichen Schaden durch die Einführung der Festplattenabgabe?

a.    Wie begründen Sie dies?

5.    Welche Maßnahmen planen Sie zu setzen, um wirtschaftlichen Schaden durch die Einführung der Festplattenabgabe von Österreich abzuwenden?

6.    Wurden die Alternativen zur Festplattenabgabe (Direktvergütung, Kulturbeitrag, Staatsfonds, Urheberabsetzbeträge) hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Wirkung mit der Festplattenabgabe verglichen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

7.    Welcher Anteil der Einnahmen aus der Festplattenabgabe wird österreichischen Urheber_innen zugute kommen?

8.    Welcher Anteil der Einnahmen aus der Festplattenabgabe wird österreichischen Verwertern zugute kommen?

9.    Welchen Anteil der Einnahmen aus der Festplattenabgabe werden Verwertungsgesellschaften selbst für ihre Verwaltung aufwenden?

10. Welcher Anteil der Einnahmen aus der Festplattenabgabe von Verwertungsgesellschaften würde anderen Zwecken zukommen? Hierzu gehören etwa internationale und nationale Interessenvertretung, Rechtsberatung und Rechtsgutachten, etc. (vgl. http://www.lsg.at/LKV_SKE_13.pdf)

11. Welcher Anteil aus der Festplattenabgabe würde ausländischen Rechteinhaber_innen zugute kommen?

12. Wie viel würde jene Hälfte der Musiker_innen erhalten, die bislang weniger als einen Euro im Jahr aus der Leerkassettenvergütung erhalten?