6327/J XXV. GP

Eingelangt am 26.08.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Notifizierung über das geplante Leistungsschutzrecht

 

Ursprünglich war geplant, im Zuge der kurz vor der Sommerpause im Parlament beschlossenen Urheberrechtsnovelle auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorzusehen. Dieser "Schutz der Hersteller von Zeitungen oder Zeitschriften" (§76f. im Gesetzesentwurf) wurde aber kurz vorher herausgelöst. Wie Medienberichten zu entnehmen war, ist der Grund dafür, dass diese Regelung zunächst gegenüber der EU-Kommission laut Richtlinie 98/34/EG notifiziert werden müsse, damit diese überprüfen kann, ob dadurch Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft oder für abgeleitete EU-Rechtsvorschriften geschaffen würden. Bevor diese geplante Regelung zum Leistungsschutzrecht nach Brüssel übermittelt wird, sollten die Gesetzespassagen auf Basis der im Zuge der Begutachtung eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet werden, wie Medien berichteten. (vgl. u. a. http://derstandard.at/2000017490464/Urheberrecht-Leistungsschutzrecht-wird-vorerst-nicht-beschlossen)

Österreich ist nicht allein mit einem solchen Gesetzesvorschlag: In Deutschland gibt es ein solches Gesetz bereits. Es trat am 1. August 2013 in Kraft und sieht vor, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln ("Snippets"), für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Was danach geschehen ist, hat das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht bereits Ende 2012 in einer Stellungnahme antizipiert: Verleger wollen nicht aus Suchindizes gelöscht werden und Suchmaschinenbetreiber sind nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu bezahlen. Das Gesetz hat also in Deutschland keinen Mehrwert gebracht, im Gegenteil: Presseverlage müssen, wenn sie weiterhin mit Snippets aufgeführt werden wollten, erhöhten bürokratischen Aufwand betreiben und Gratislizenzen vergeben, da die Suchmaschinenbetreiber dafür nicht zahlen wollen. Kleinere Suchmaschinenbetreiber und Dienste, die Inhalte entsprechend aufbereiten, werden benachteiligt, da sie im Gegensatz zum großen Konkurrenten Google oft nicht auf Gratislizenzen hoffen dürfen. Auch ist eine große Rechtsunsicherheit entstanden, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet nun lizenzpflichtig ist. Die Regelung, die im Entwurf der Urheberrechtsnovelle in Österreich vorgesehen war, orientiert sich weitestgehend an der deutschen Regelung. Dezidiert nicht erwähnt wird im österreichischen Entwurf allerdings die in Deutschland beschlossene Ausnahme für "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", die "Snippets", was die gesamte Problematik eines Leistungsschutzrechtes allerdings nicht wesentlich verändert.


Das Thema sorgt auch auf EU-Ebene immer wieder für heftige Diskussionen: EU-Digitalkommissar Günther Oettinger denkt schon seit Längerem laut darüber nach, dass für ihn ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf EU-Ebene eine sinnvolle Möglichkeit sein könnte - trotz der starken Bedenken, die nicht nur durch bereits umgesetzte Gesetze in dem Bereich in einzelnen Mitgliedsstaaten hervorgerufen werden. Selbst Presseverleger kritisieren das Leistungsschutzrecht, dass doch angeblich zu ihrem Schutz gedacht ist. Erst im Dezember letzten Jahres hatten Verlegerverbände einen offenen Brief an Oettinger geschrieben, in dem sie sich vehement gegen Entwicklungen, wie das neue spanische Leistungsschutzrecht, ausgesprochen haben. Dadurch würden neue Eintrittsbarrieren für Online-Dienste, aber auch für im Mediengeschäft Etablierte beim Verbreiten ihrer Inhalte im Internet geschaffen. Es handle sich um einen Rückschritt für eine vielfältige und wettbewerbsstarke Presse und würde insgesamt dem Internet und dem Journalismus schaden.

Allein diese beiden Beispiele aus der Praxis in Spanien und Deutschland verdeutlichen gut, dass ein solches Gesetz für Österreich sowie die gesamte EU keine Idee ist, die weiter verfolgt werden sollte. Viele weitere Argumente sprechen dagegen, wie beispielsweise der bereits bestehende klare Schutz vor unerlaubter Nutzung von Pressetexten im Urheberrecht und auch die Tatsache, dass Urheber bereits jetzt einfache technische Möglichkeiten haben, um eine "Vorschau" durch Snippets o. Ä. bei der Listung in Suchmaschinen selbst zu unterbinden. Darüber hinaus wird ein erheblicher Anteil der Leser_innen überhaupt erst über Suchmaschinen zu den gesuchten Inhalten auf die Verlagsseiten gelangen. Gerade Suchmaschinen sorgen also für Zuleitung von Traffic auf die Seiten der Verlage und tragen damit auch zur Monetarisierbarkeit der Zugriffe bei.

Auch in Österreich haben sich daher zahlreiche Stellungnahmen, die im Zuge der Begutachtung zur Urheberrechtsnovelle eingingen, gegen ein solches Leistungsschutzrecht ausgesprochen. Darunter neben ISPA, Industriellenvereinigung und AustrianStartups selbst der Österreichische Journalisten Club (vgl. http://www.oejc.at/index.php?id=320).

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage.

 

1.    Wird weiterhin daran festgehalten, ein solches Leistungsschutzrecht für Presseverlage bzw. einen solchen oder ähnlichen Paragraphen zum "Schutz der Hersteller von Zeitungen oder Zeitschriften" gesetzlich zu verankern?

a.    Wenn nein, können Sie eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich für diese Legislaturperiode ausschließen?

b.    Wenn ja, wie ist der weitere Zeitplan?

2.    Wurde die entsprechende Regelung, wie medial angekündigt, überarbeitet?

a.    Wenn ja, wie lautet die aktuelle Passage nun genau? Ist dies die Endversion?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wurde die EU-Kommission bereits über die geplante Regelung notifiziert?

a.    Wenn ja, wann genau und mit welchem Wortlaut?

b.    Wenn nein, ist eine solche Notifizierung geplant? Für wann?

4.    Bestehen Bestrebungen, ein solches Leistungsschutzrecht auch auf Radio- und Fernsehsender auszuweiten?

5.    Sind international vorbildhafte, funktionierende Lösungen bekannt?