6343/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend das Risiko der Carbon Bubble

 

Der Weltklimarat IPCC hat in seinem Fünften Sachstandsbericht im Jahr 2014 festgehalten, dass etwa zwei Drittel der bereits erkundeten fossilen Reserven nicht gefördert und verbrannt werden dürfen. Andernfalls wäre es sehr unwahrscheinlich, die globale Erwärmung bis zum Jahr 2100 auf weniger als plus 2 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Grenze wird allgemein als das angesehen, was gerade noch mit den möglichen Mitteln zu beherrschen ist. Die größten Förderer von Öl, Kohle und Gas haben allerdings einen Großteil der bereits bekannten Reserven schon in ihren Bilanzen bzw. Staatshaushalten verbucht. Daraus resultiert - will man den globalen Klimawandel auf ein verträgliches Maß begrenzen - eine nicht unerhebliche Überbewertung der Unternehmen und der Finanzinstrumente, die als sogenannte „Carbon Bubble“ bezeichnet wird.

Aktien, Anleihen und Kredite der Finanzinstitute innerhalb der Europäischen Union an Unternehmen, die über fossile Brennstoffreserven und fossile Rohstoffe verfügen, haben einen Umfang von insgesamt über 1 Billion Euro. Der Börsenwert aller Öl-, Gas- und Kohlekonzerne beläuft sich insgesamt auf fast 5 Billionen US-Dollar. Sie gehörten und gehören bislang zu den beliebtesten Anlagen, bedingt durch eine hohe Liquidität, kontinuierliche Wachstumsraten und lukrative Dividenden.

Mittlerweile haben jedoch Analysten aus diversen Bereichen und Ländern mehrfach beschrieben, dass solche Anlagen Finanzmarktrisiken bergen. So mahnt die britische Investmentbank HSBC explizit, dass Investoren dieses Risiko noch einpreisen müssen, gerade weil es eine so langfristige Entwicklung ist. Die Bank of England warnt Versicherungen explizit vor fossilen Geldanlagen und verweist auf die jährlich rund 700 Mrd Euro für die Erkundung neuer fossiler Reserven. Weltweit formieren sich unterschiedlichste Gruppen rund um das Thema „Divestment“ und drängen Parlamente, Universitäten und Stiftungen dazu, ihr Vermögen aus fossilen Anlagen abzuziehen. Es fehlt aber bisher auch in Österreich an nationalen Maßnahmen, die diesen Forderungen entsprechen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie schätzt Ihr Ressort die Gefahr einer Carbon Bubble für den österreichischen und europäischen Finanzsektor ein und wie kommt Ihr Ressort zu dieser Einschätzung?

2.    Wird seitens Ihres Ressorts dazu eigene Expertise in Form von Gutachten o.ä. aufgebaut? Wenn ja, bitte entsprechende Gutachten o. Ä. auflisten bzw. beifügen.

3.    Stimmt Ihr Ressort der Aussage zu, dass die Minderung globaler Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 50 Prozent einen Kursverlust bei Unternehmen des fossilen Sektors (Öl-, Gas- und Kohleunternehmen) nach sich ziehen würde, und wenn ja, wie hoch schätzt Ihr Ressort das „Carbon Bubble“-Risiko in diesem Fall ein?

4.    Sieht Ihr Ressort Gefahren durch eine plötzliche Abwertung von Vermögenswerten des fossilen Sektors für einzelne Unternehmen des österreichischen Finanzsektors (z.B. OMV, RAG), und wie begründen Sie Ihre Sichtweise?

5.    Werden klimapolitischen Überlegungen und Kriterien in der Anlage- und Rücklagepolitik des Bundes Rechnung getragen, und wenn ja, wo sind diese kodifiziert?

6.    In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis Ihres Ressorts klimapolitischen Überlegungen und Kriterien in der Anlage- und Rücklagepolitik der Länder Rechnung getragen und in welcher Form?

7.    Plant Ihr Ressort, auf Änderungen in den Anlagerichtlinien des Bundes oder der Länder hinzuwirken, und wenn ja, auf welche?

8.    Welche Maßnahmen unternimmt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass durch einen massiven plötzlichen Kursverfall keine gefährlichen negativen Auswirkungen auf österreichische Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und Privatanleger_innen bzw. auf die Finanzmarktstabilität insgesamt erfolgen?

9.    Wird Ihr Ressort die Frage von Carbon Divestment im Rahmen der voraussichtlich ab Herbst 2015 beginnenden Diskussion zur EU-Offenlegungsrichtlinie miteinbeziehen? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

10. Welche Maßnahmen unternimmt Ihr Ressort, um die Anreize für Banken, Versicherer und Pensionskassen dahingehend zu ändern, dass diese stärker in nachhaltige Anlagen investieren?

11. Plant Ihr Ressort neue Anreize für Private Equity oder Venture Fonds zu schaffen, die in neue Firmen der Kreislaufwirtschaft investieren wollen oder in ressourceneffiziente Firmen, und damit die Transformation der Energiesysteme sowie die Ressourceneffizienz voranbringen wollen?

12. Wird das Divestment bzw. die Carbon Bubble nach Einschätzung Ihres Ressorts im Rahmen der Vorbereitungen auf die UNFCCC-Konferenz in Paris bzw. auf der Konferenz selbst thematisiert werden, und welchen Beitrag wird Ihr Ressort dazu leisten?