6349/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vermögenssicherung zum Zweck der Konfiskation, des Verfalls, des erweiterten Verfalls, der Einziehung und anderer gesetzlich vorgesehener Anordnungen

 

In der Zeitung Format-online erschien am 19.05.2015 folgender Artikel:
Steuerreform - Wifo-Expertin: Betrugsbekämpfung "sehr ambitioniert"

 

Die Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller hat die letzten Änderungen am Steuerreform-Paket als positiv beurteilt. Die Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastung seien aber "sehr ambitioniert", sagte Schratzenstaller am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal.

http://www.format.at/cgi-bin/ivw/NV/ligatus/vorspann

Die Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug sollen nach Regierungsplänen insgesamt 1,9 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen, 900 Mio. Euro davon soll die "Registrierkassenpflicht samt technischer Sicherheitslösung" einbringen. Für die Budgetexpertin des Wirtschaftsforschungsinstitutes (Wifo) ist es "schwer zu schätzen", ob Summen in dieser Höhe einzutreiben sind. Fraglich sei, ob die Ausstattung der Finanzämter dafür ausreicht.

Schratzenstaller lobte die Pläne der Regierung zur Betrugsbekämpfung als "wichtiges Anliegen" und als "sehr begrüßenswert". Wenn sich bestimmte Gruppen der Steuerzahlung entziehen, müssten andere dafür mehr zahlen. "Betrugsbekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

 

Gemäß dem Erlass vom 22.Oktober 2012, GZ BMI-OA 1000/0183-II/10/a/2012, wurden mit Wirksamkeit vom 01.November 2012 beim Landeskriminalamt zum Zwecke einer zielgerichteten, effektiven und effizienten Vermögenssicherung zwei Arbeitsplätze innerhalb des Ermittlungsbereiches Wirtschaftskriminalität (EB LKA 04) implementiert, für die gemäß Erlass vom 23.Dezember 2005, GZBMI-PA2000/0064-I/1/c2005, eine Interessentinnensuche/Planstellenausschreibung erfolgte.

 

Aufgrund der ob angeführten Erlässe hat die Landespolizeidirektion Steiermark mit Wirksamkeit von 01. Dezember 2012 zwei Polizeibedienstete auf ihrer Stammdienstelle im Ermittlungsbereich LKA 04(Wirtschaftskriminalität) als Hauptsachbearbeiter und Stellvertreter des Hauptsachbearbeiters für die Vermögenssicherung eingeteilt.


In Anbetracht der im Budget angestrebten Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung und im Bewusstsein auf die Notwendigkeit kriminell erwirtschaftetes Vermögen zugunsten des Staates einzuziehen, um damit die Betrugsbekämpfung wirksam  zu unterstützen und Verbrechensgewinne vereiteln zu können, richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

 

 

Anfrage:

 

 

1.    Wurden Aufgrund des Erlasses (22.Oktober 2012, GZ BMI-OA 1000/0183-II/10/a/2012) in allen LPD in den Landeskriminalämtern Bedienstete als Hauptsachbearbeiter bzw. als Stellvertreter des Hauptsachbearbeiters für Vermögenssicherung eingeteilt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Für den Fall der erfolgten Einteilung von Bediensteten, ergeht die Frage, ob hierfür auch die entsprechenden Planstellen innerhalb der betroffenen Ermittlungsbereiche  geschaffen wurden?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Zu Frage 4: Welche Maßnahmen (in personeller als auch in materieller Hinsicht) hat das BMI zum Ausgleich der Mehrbelastung der Bediensteten in den jeweils betroffenen Ermittlungsbereichen gesetzt?

6.    Wie viele Gegenstände im Sinne des §19a StGB wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage:

a.    Im Sinne des §110 Abs.2 StPO über Anordnung der Staatsanwaltschaft konfisziert?

b.    Im Sinne des §110 Abs.3 StPO Sicherstellung durch Kriminalpolizei von sich aus konfisziert?

7.    Wie hoch war der Wert der konfiszierten Gegenstände aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage?

8.    Wie viele Berichte (§100 StPO) über dem Verfall unterliegende Vermögenswerte im Sinne der  §§ 20 und 20b StGB wurden den Gerichten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen der Anfrage, zur Erklärung des Verfalles oder erweiterten Verfalles vorgelegt?

9.    Zu Frage 8: Wie viele Vermögenswerte wurden:

a.    Im Sinne des §110 Abs. 2 StPO über Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt?

b.    Im Sinne des §110 Abs.3 StPO durch Kriminalpolizei von sich aus sichergestellt?

10. Zu Frage 9: Wie hoch waren diese Vermögenswerte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage?

11. Wie viele Gegenstände wurden im Sinne des §26 StGB in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage:

a.    Im Sinne des §110 Abs.2 StPO über Anordnung der Staatsanwaltschaft eingezogen?

b.    Im Sinne des §110 Abs.3 StPO Sicherstellung durch die Kriminalpolizei von sich aus eingezogen? 


12. Zu Frage 11: Wie hoch war der Wert der eingezogenen Gegenstände (§26 StGB) in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage?

13. Wie viele Sicherstellungen aufgrund anderer als der vorangeführten gesetzlichen Anordnungen  erfolgten in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage:

a.    Im Sinne des §110 Abs.2 StPO über Anordnung der Staatsanwaltschaft?

b.    Im Sinne des §110 Abs.3 StPO Sicherstellung durch Kriminalpolizei von sich aus?

14. Zu Frage 13: Wie hoch war der Wert der Sicherstellungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 bis zum Einlangen dieser Anfrage?

15. Haben sich die bestehenden gesetzlichen Regelungen betreffend Vermögensicherung zum Zweck der Konfiskation, des Verfalls, des erweiterten Verfalls, der Einziehung und anderer gesetzlicher vorgesehener Anordnungen aus Sicht des BMI bewährt?

16. Wenn nein, warum nicht?