6354/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Jihadisten bedrohen Polizei

 

In der „Kleine Zeitung-online“ erschien am 06.08.2015 folgender Artikel:

Sechs Jihadisten sitzen noch in U-Haft“

Sieben Beschuldigte sind inzwischen auf freiem Fuß. Angst bei Grazer Polizisten vor Racheakten. Der Polizeidirektor warnt vor Panikmache. 

 

Wir dürfen keine Panik verbreiten, aber wir müssen wachsam sein“, sagt Landespolizeidirektor Josef Klamminger. Die Angst vor Anschlägen durch Jihadisten ist auch bei der Polizei allgegenwärtig. „Es gibt ein internationales Bedrohungsszenario gegen öffentliche Einrichtungen und dazu gehört eben auch die Polizei“, so Klamminger. Vom Innenministerium erging schon vor Monaten ein Aufruf an alle Polizisten, besondere Vorsicht walten zu lassen.


In Graz sorgt noch ein anderer Grund für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen. Staatsanwaltschaft und Landesamt für Verfassungsschutz ermitteln seit Monaten gegen Jihadisten. 13 Verdächtige, unter ihnen der Wiener Hassprediger Mirsad O. (Kampfname Ebu Tejma), wurden bekanntlich im November 2014 verhaftet. O. und fünf Komplizen sitzen noch in Untersuchungshaft.


Sieben Beschuldigte sind inzwischen aber wieder enthaftet worden, der letzte erst vergangenen Montag. „Diese sieben Beschuldigten wurden freigelassen, weil die Haftgründe nicht mehr gegeben sind“, betont STA-Sprecher Hansjörg Bacher gegenüber der Kleinen Zeitung. „Die Verfahren gegen sie laufen aber weiter.“ Unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen, denn ein Hauptverdächtiger soll bereits Drohungen ausgesprochen haben.


„Es ist von einem Sprengstoffanschlag in einer Polizeiinspektion die Rede – und von der Köpfung eines Polizisten“, weiß ein Beamter zu berichten. „Aber wir haben das ja auch nur beiläufig erfahren“, fügt ein Kollege kritisch hinzu. „Wir wurden aufgefordert, unter den Streifenautos nach Bomben zu sehen, bevor wir sie benutzen, und wir wurden angewiesen, auf den Polizeiinspektionen die Rollos herunterzulassen. Aber auf heiklen Akten steht nach wie vor unser voller Name. Beim LV arbeitet man hingegen nur noch mit Nummern. Das wäre auch bei uns Uniformierten sinnvoll.“


Von solchen konkreten Bedrohungen wisse man in der Landespolizeidirektion nichts, versichert Oberst Joachim Huber, Leiter des Büros für Öffentlichkeitsarbeit in der LPD. Es handle sich um abstrakte Drohungen.
So soll einer der in Graz inhaftierten Jihadisten angekündigt haben: Man müsse sich überlegen, gegen die Polizei vorzugehen. Am Paulustor, wo das Polizei-Stadtkommando und das LV untergebracht sind, gibt es daher schon seit Wochen eine verstärkte Überwachung.

 

Seit längerem ist dem Landesverfassungsschutz bekannt, dass in steirischen Gebetshäusern (Moscheen) eine zunehmende und staatsgefährdende Radikalisierung  stattfindet. In diesem Zusammenhang wurden 8 von 19 Gebetshäusern als islamistisch mit klaren Radikalisierungstendenzen eingestuft. Um eine weitere Radikalisierung zu verhindern, ist eine lückenlose Aufklärung dieser Bedrohungssituation notwendig. Der Schutz der Bediensteten der Polizei hat oberste Priorität.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten Maßnahmen hat das Innenministerium seit Bekanntwerden einer zunehmenden islamistischen Radikalisierung  in Moscheen bzw. Gebetshäusern gesetzt, um eine weitere Verschärfung dieser Gefährdungslage  zu verhindern?

2.    Wurden die Bediensteten der Polizei auf diese Bedrohungslage aufmerksam gemacht?

3.    Wenn ja, hat es Schulungen und Anweisungen zum Schutz vor terroristischen Angriffen gegeben?

4.    Welchen Inhalt und Umfang hatten diese Schulungen?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Besteht ein Zusammenhang zwischen den in Gebetshäusern bzw. Moscheen festgestellten islamistischen Radikalisierungstendenzen und den entlassenen sechs Jihadisten bzw. standen diese Personen unter polizeilicher Beobachtung?

7.    Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die nunmehr enthafteten Jihadisten?

8.    Besteht das Bedrohungsszenario für das Bundesministerium auch nach der Entlassung der Verdächtigen weiter?

9.    Bezogen auf die Drohungen eines der inhaftierten Jihadisten, man müsse sich überlegen gegen die Polizei vorzugehen bzw. einen Sprengstoffanschlag auf eine Polizeiinspektion durchzuführen sowie einen Polizisten zu köpfen, ergeht die Frage, ob aufgrund dieser bekannt gewordenen Drohungen die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der betroffenen Polizeidienststellen bzw. der Bediensteten verschärft wurden?

10. Wenn ja, welche Objekte bzw. Dienststellen werden besonders überwacht?

11. Wie hoch ist der Personalaufwand bzw. sind die Kosten für die Überwachung der gefährdeten Objekte?

12. Wenn ja bei 9, wurde das Personal aus dem laufenden Dienstbetrieb herangezogen?

13. Wenn ja bei 9, wurde der Dienstbetrieb der betroffenen Dienststellen dadurch eingeschränkt?

14. Wurde aufgrund der vorliegenden Bedrohungslage der Personalstand des Landesamtes für Verfassungsschutz dementsprechend erhöht?

15. Wenn ja, wie viele Personen wurde der Personalstand erhöht?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Wie viele Personen sind derzeit im LV Steiermark tätig?

18.  Aufgrund des Umstandes, dass 8 von 19 Grazer Gebetshäuser (Moscheen) als islamistisch mit klaren Radikalisierungstendenzen eingestuft werden ergeht die Frage, in welcher Form seitens des SPK Graz in personeller als auch materieller (Sicherheitseinrichtungen) Hinsicht auf diese Bedrohungssituation reagiert wurde?

19. Beabsichtigt das Innenministerium auch eine Aufstockung von Planstellen in Bereichen der LPD Steiermark (LV, SPK Graz, BPK) um der vorliegenden Bedrohungssituation gerecht zu werden?