6356/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Auftragserteilung an Höchstrichter und Richter

 

In der Anfragebeantwortung 4846/AB vom 17.07.2015 zu 5040/J teilen sie u.a. mit, dass ein Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs direkt bzw. über eine Firmengesellschaft, an der er beteiligt ist, Aufträge vom BMASK erhalten hat.

 

Nun entscheiden Höchstgerichte und Gerichte auch immer wieder in Verwaltungs-, Zivil- und Strafverfahren über Causen, an denen das BMASK direkt bzw. mittelbar beteiligt ist. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit die Unabhängigkeit der Richter bzw. die Unbeeinflussbarkeit der Gerichte gewährleistet ist, wenn Organwalter aus den Gerichten gleichzeitig Auftragnehmer eines Ministeriums sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Welche anderen Personen, außer dem in der Anfragebeantwortung 4846/AB genannten Hofrat des VwGH waren seit 2008, als Organwalter, d.h. Richter eines Gerichts unmittelbar bzw. mittelbar Auftragnehmer des BMASK oder einer nachgeordneten Dienststelle des BMASK?

2.      Um welche Aufträge hat es sich dabei gehandelt?

3.      Welche Verfahren vor einem Zivilgericht, Strafgericht, Unabhängigen Verwaltungssenat, Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof waren seit 2008 gegen das BMASK oder eine nachgeordnete Dienststelle des BMASK anhängig?

4.      Können Sie ausschließen, dass Personen, die als Organwalter, d.h. Richter eines  Zivilgericht, Strafgericht, Unabhängigen Verwaltungssenat, Verwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Verfassungsgerichtshof gleichzeitig Auftragnehmer des BMASK waren?