6372/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Pilotprojekt Qualifikation für Asylwerber“

„16.000 Personen mit Asylstatus oder subsidiärem Schutz waren Ende April in Österreich arbeitslos gemeldet oder in Schulungen. Das sind jene Personen, die Asyl haben und arbeiten dürfen. Im Juni ist die Zahl bereits auf 19.000 angestiegen, berichtet der Radiosender Ö1 im Mittagsjournal am Mittwoch. Die meisten kommen aus Syrien und Afghanistan. Etwa ein Fünftel bringe eine höhere, akademische Ausbildung mit, der Großteil sei ohne konkrete Ausbildung, sagt AMS-Chef im Interview mit dem Ö1. Viele hätten aber handwerkliche Fähigkeiten entwickelt, die es nun zu erheben gelte.

Ende August startet das AMS in Wien - allein in der Hauptstadt leben 5.821 arbeitslos gemeldete Asylberechtigte - ein Pilotprojekt, das die Qualifikationen der Menschen herausfinden will, damit an entsprechenden Stellen mit Kursen und Fortbildung nachjustiert werden kann.

Die Sprachbarrieren sind ein wesentlicher Faktor. Die Kurse werden in Farsi, Arabisch, Russisch und Französisch angeboten. Zehn Millionen Euro gibt man heuer für Deutsch-Kurse für Asylwerber aus. Deutsch-Kurse seien nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich relevant, sagt Kopf. Die Sprache sei zentral für die Integration der Menschen und deshalb eine "undiskutierbare Notwendigkeit", so der AMS-Chef. (Ö1 vom 15.7.2015)„

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wann wurde das sogenannte „Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“ in Wien tatsächlich gestartet?

2.    Wo fand dieser Start statt?


3.    Welche Projektträger wurden für dieses „„Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“ ausgewählt?

4.    Wer hat diese Auswahl getroffen?

5.    Welche Auswahlkriterien standen dieser Auswahl zu Grunde?

6.    Welche Kosten entstehen dem AMS bzw. dem BMASK durch dieses „Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“?

7.    Aus welchen Budgetmitteln wird dieses „Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“ finanziert?

8.    Handelt es sich dabei um ein „Sonderbudget“?

9.    Mussten für dieses „Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“ Budgetumschichtungen vorgenommen werden?

10. Wenn ja, zu Lasten welcher anderen Budgetposten?

11. Wurde bzw. wird dieses „Pilotprojekt  Qualifikation für Asylwerber“ auch in anderen Bundesländern umgesetzt?

12. Wenn ja wo und mit welcher budgetären Bedeckung?

13. Welche Mittel des AMS wurden seit 2007, aufgeschlüsselt nach Jahren, AMS-Landesgeschäftsstellen und Projekten für Asylwerber und deren Qualifikation aufgewendet?

14. Welche Mittel des AMS wurden seit 2007, aufgeschlüsselt nach Jahren, AMS-Landesgeschäftsstellen und Projekten für Personen mit Asylstatus und deren Qualifikation aufgewendet?