6406/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend amtliches Hunderegister

 

 

In diversen sozialen Netzwerken tauchen immer wieder Klagen darüber auf, dass trotz einer allgemeinen Chipflicht Hunde zwar gechipt aber nicht registriert sind.

Die Erfassung der gechipten Hunde wurde vom BMG an die private Datenbank "animaldata" der Firma "BWK Publishing Solutions GmbH" ausgelagert. . Diese gilt nach § 24 Tierschutzgesetz nun als Meldestelle und leitet alle Daten an das amtliche Hunderegister weiter. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Daten von "animaldataq" erfasst werden. Ein analoges Vorgehen gilt für die Datenbank "PETCARD" der Firma "B&R Winter u.U." und der Firma "IFTA Daten"

Nun sind zwischen der ersten Erfassung und dem jetzigen Zeitpunkt neue Felder hinzugekommen. Deswegen können diese Daten bei manchen Tieren noch fehlen und Fehler bei der Übertragung entstehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Hunde sind per 31.12.2014 und per 31.12.2015 in der Datenbank von „Animaldata“ (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken) erfasst?

 

2.    Wie viele Hunde sind per 31.12.2014 und per 31.12.2015 in der Datenbank von „PETCARD“ (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken) erfasst?

 

3.    Wie viele Hunde sind per 31.12.2014 und per 31.12.2015  in der Datenbank von „IFTA Daten“ (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken) erfasst?

 

4.      Wie viele Hunde sind per 31.12.2014 und per 31.12.2015 im amtlichen Hunderegister (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Bezirken) erfasst?

 

5.      Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen den Anzahlen registrierter Hunde der Datenbank „Animaldata“, „PETCARD“ und „IFTA Daten“ einerseits und dem amtlichen Hunderegister andererseits zu erklären?

 

6.    Wurden alle registrierten Personen darüber informiert, dass sie trotz Registrierung in den Datenbanken von „Animaldata“, „Petcard“ bzw. „IFTA Daten“ noch immer nicht in der amtlichen Datenbank erfasst sind und aufgefordert, die Daten zu ergänzen damit die Erfassung in der amtlichen Datenbank möglich ist?

7.      Wenn ja, wie viele Personen wurden jeweils informiert?

 

8.      Ist eine lückenlose Erfassung der Hunderassen – insbesondere bei Listenhunden – bereits erfolgt bzw. geplant?