6407/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Josef Riemer  

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz und E-Card

 

Das Sozialbetrugsgesetz soll laut den diesbezüglich im Gesetzesbegutachtungsverfahren veröffentlichen Ansätzen eine Nettofinazierung von 134,2 Mio Euro durch die im Sozialbetrugsgesetz normierte schärfe Kontrolle allein im Bereich der Krankenversicherungen erreicht werden, im Jahr 2020 sollen es bereits 145,2 Mio. Euro sein.

 

Bisher wurden Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem E-Card-Missbrauch und Verlust immer „kleingeredet“. Jetzt wird hier plötzlich ein großes Einbringungspotential dargestellt.

 

Ein zweiter Bereich sind ungerechtfertige Krankenstandsbestätigungen bzw. Bestätigungen der Arbeitsunfähigkeit. Nun ist bekannt, dass es im Jahr 2014 insgesamt 3.770.278 Krankenstandsfälle und 12,3 entfallene Tage pro Erwerbstätigen gab (Quelle Statistik Austria).

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie viele Fälle von e-card-Betrug wurden von den Krankenkassen im Jahr 2014 festgestellt?
  2. Wie hoch ist der daraus resultierende Schaden für die sozialen Krankenversicherungen?
  3. Wiederholt wurde davon gesprochen, dass die Sozialversicherungsträger davon ausgehen, dass es tatsächlich mehr Fälle gibt als dokumentiert. Welche Evidenz gibt es für diese Annahme?
  4. Wie viele dieser Krankenstandsfälle bzw. wie viele der entfallen Arbeitstage kamen 2014 dokumentiert unrechtmäßig zustande?
  5. Wie hoch ist der daraus entstandene Schaden a.) für die Sozialversicherungsträger und b.) für die Arbeitgeber?
  6. Sollte es die Annahme geben, dass die Zahl der tatsächlichen Fälle weit höher ist, als die Zahl der dokumentierten Fälle, welche Evidenz gibt es dafür?
  7. Wie hoch ist die Zahl der vermuteten unrechtmäßigen Krankenstandstage?
  8. Wie hoch ist der daraus vermutlich resultierende Schaden a.) für die Sozialversicherungsträger und b.) für die Arbeitgeber?