6427/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Irreführung von Konsumenten durch Werbung Teil 2

 

In der Beantwortung (4186/AB) der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4415/J beantworten Sie die Frage Nr. 5 und 6 wie folgt: „Mein Haus beauftragt in ausgewählten Fällen irreführender aber auch aggressiver Werbemaßnahmen von Unternehmen den VKI mit der Führung von Unterlassungsklagen auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Diese Klagen sind auf das Unterlassen der jeweiligen inkriminierten Handlung gestützt. Ich möchte anmerken, dass sowohl aus sachlichen als auch aus Ressourcengründen nicht bei jeglichem Rechtsverstoß der Klagsweg beschritten wird. Bei der Auswahl werden insbesondere die Höhe der Gefährdungsintensität das Vorliegen alternativer Abhilfemöglichkeiten berücksichtigt. (…)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE

1.    In wie vielen Fällen wurde der VKI durch das BMASK seit 2008 wegen irreführender und aggressiver Werbung mit einer Unterlassungsklage auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beauftragt?

2.    Welche einzelnen Causen umfassten diese UWG-Klagen?

3.    Wie lange dauerten die Verfahren?

4.    Wie sind die jeweiligen Verfahren ausgegangen?

5.    Welche konsumentenschutzpolitischen Erkenntnisse ergaben sich für das BMASK daraus?

6.    Welche Kosten sind dem VKI bzw. dem BMASK im einzelnen durch diese Verfahren entstanden?