6436/J XXV. GP

Eingelangt am 10.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend „Tierversuche in Österreich“

 

Im Jahr 2014 veröffentlichte die deutsche Zeitung „BILD“ auf dem Online-Video-Portal Youtube ein erschreckendes Video, das den Umgang mit Tieren in einem Max Planck Institut in Deutschland zeigt.[1] Ein Tierschützer arbeitete ein halbes Jahr in diesem Forschungsinstitut, um die Praktiken der grausamen Tierversuche öffentlich zu machen.

In Österreich ist seit dem 1. Jänner 2013 ist das neue Tierversuchsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2010/63, gültig.

Im Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren werden Tierversuche unter §2 folgendermaßen definiert:

 „(…) jede Verwendung von Tieren zu Versuchs-, Ausbildungs- oder anderen wissenschaftlichen Zwecken mit bekanntem oder unbekanntem Ausgang, die bei den Tieren Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden in einem Ausmaß verursachen kann, das dem eines Kanüleneinstichs gemäß guter tierärztlicher Praxis gleichkommt oder darüber hinausgeht (…).“

Weiter heißt es unter §4:

 „Ein Tierversuch ist jedenfalls unzulässig, wenn es eine wissenschaftlich zufriedenstellende und rechtlich zulässige Methode oder Versuchsstrategie gibt, bei der keine lebenden Tiere verwendet werden, oder die Ergebnisse eines gleichen Tierversuches tatsächlich und rechtlich zugänglich sind und an deren Richtigkeit und Aussagekraft keine berechtigten Zweifel bestehen, oder von diesem Tierversuch weder zusätzliche noch neue Erkenntnisse zu erwarten sind (…).“

Unter den leitenden Grundsätzen wird unter §6 Folgendes festgehalten:

„(…)Tierversuche dürfen nur mit der geringstmöglichen Zahl an Tieren durchgeführt werden. Tierversuche sind so zu gestalten, dass sie die geringsten Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhaften Schäden verursachen. Tierversuche dürfen nur an Tieren durchgeführt werden, die die geringste Fähigkeit zum Empfinden von Schmerzen, Leiden oder Ängsten haben oder die geringsten dauerhaften Schäden erleiden.(…)“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Können Sie ausschließen, dass derartige Methoden, wie sie im Video gezeigt werden, in Österreich praktiziert werden? Wenn ja, auf der Grundlage welchen Wissens? Wenn nein, warum nicht?

 



[1] URL: https://www.youtube.com/watch?v=wOXzuC2NNNQ&feature=youtu.be (Stand: 18.8.2015)