6437/J XXV. GP

Eingelangt am 10.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Binnenschifffahrtsstandort Österreich“

 

Österreich sieht sich als Vorreiter der europäischen Binnenschifffahrt. Österreich verfügt mit via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH über eine per Bundesgesetz eingerichtete und im Staatseigentum stehende Gesellschaft zur Entwicklung der Binnenschifffahrt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Welche Abgeltungen erhielt (erhält) via donau in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aus dem Budget Ihres Ressorts? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)

2)    Wie viele Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich verfügen derzeit über eine Konzession für Güterbeförderung (Bundesländerübergreifende Verkehre oder grenzüberschreitende Verkehre) auf der Donau?

 

3)    Welche Fördermaßnahmen ergreift Ihr Ressort, um den Binnenschifffahrtsstandort Österreich zu stärken und die Anzahl der im Donaugüterverkehr mit Hauptsitz Österreich tätigen Schifffahrtsunternehmen zu erhöhen?

 

4)    Gibt es seitens Ihres Ressorts konkrete Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen zur Förderung der Donauschifffahrt durch steuerliche Anreize? Wenn ja, welche steuerlichen Anreizmaßnahmen zur Förderung der Donaugüterschifffahrt sind geplant?

5)    Seit mehreren Jahrzehnten wird eine verlässlichere Befahrbarkeit der Donau (Beseitigung inhomogener Fahrwasserverhältnisse) angestrebt. Seit mehr als 15 Jahren verfolgt Österreich zur Sicherstellung berechenbarerer nautischer Parameter das flussbauliche Gesamtkonzept (ua. Herstellung zuverlässiger Abladetiefen, Verhinderung der weiteren Sohle-Eintiefung der Donau). Dieses Konzept wurde mehrmals modifiziert. Welche Maßnahmen sind derzeit im Rahmen dieses Konzeptes zur Stabilisierung der Flusssohle vorgesehen?

 

6)    Welche verfügbare Abladetiefe wird nach Umsetzung des flussbaulichen Gesamtkonzeptes im gesamten Donau-Abschnitt zwischen Wien (Donaukilometer 1921) und der Staatsgrenze zu Slowakei (Donaukilometer 1872) an wie vielen Tagen des Jahres zur Verfügung stehen?


7)    Mit welchen Verkehrszuwächsen nach Umsetzung des flussbaulichen Gesamtkonzeptes rechnet Ihr Ressort?

8)    Plant Ihr Ressort Ausbaumaßnahmen der Wasserstraße Donau im Abschnitt Wachau?

9)    Gibt es derzeit Aktivitäten Ihres Ressort zur Errichtung einer Wasserstraßenverbindung der österreichischen Donau mit Elbe und/oder Oder?

 

10) Welche ist die jüngst fertig gestellte Studie, die Ihrem Ressort zu einer Wasserstraßenverbindung der Donau mit Oder und/oder Elbe vorliegt?

 

11) Österreich ist Vorreiter bei der Einführung von River Information Services (in Österreich das System DoRIS). Liegen Ihrem Ressort Untersuchungen vor, die einen Anstieg des Güterverkehrs, gemessen an der Zahl von Schiffsfahrten bzw beförderter Gütermengen (Tonnen, TEU oder m3) auf der Donau aufgrund der Inbetriebnahme von DoRIS ex post bestätigen?

 

12) Liegen Ihrem Ressort ex post-Untersuchungen vor, die bestätigen, dass durch die Einführung von DoRIS:

a)    die Beförderung von Gütern mit geringeren spezifischen Massen (kg/m³) zugenommen hat,

b)    die Beförderung  von Break-Bulk zugenommen hat, oder

c)    die Beförderung containerisierter Güter angestiegen ist?

 

13) Liegen Ihrem Ressort Studien vor, die ex ante eine Zunahme des Güterverkehrs durch die Einführung von DoRIS vorhersagen? Wenn ja, welche Studien sind dies?

 

14) Welche Unterstützungsleistungen leistet Ihr Ressort zur Einführung von River Information Services in anderen Donauanrainerstaaten? Bitte um Aufgliederung nach Staat, Art der Maßnahme(n) und Kosten pro Maßnahme für die Republik Österreich?

 

15) Welchen rechtlichen Status hatte der seit 2006 in Kraft befindliche „Nationale Aktionsplan Donauschifffahrt“ (NAP)?

16) Welchen rechtlichen Status hat das nun dem NAP folgende „Aktionsprogamm Donau“?

17) Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten für die durch das Budget Ihres Ressort zu tragenden Maßnahmen des „Aktionsprogrammes Donau“ im Jahr 2016 sein?

18) Warum wurde (wird) der NAP durch das Aktionsprogramm Donau ersetzt?

 

19) Wer hat entschieden den NAP durch das Aktionsprogramm Donau zu ersetzen?

20) Wurde für die Erstellung des Aktionsprogrammes Donau seitens Ihres Ressort externe (Beratungs-) Leistungen in Anspruch genommen?

 

21) Wenn ja, welche Kosten entstanden Ihrem Ressort für Beratungsleistungen betreffend Aktionsprogramm Donau?