6442/J XXV. GP

Eingelangt am 10.09.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Gender Budgeting BMLFUW

BEGRÜNDUNG

 

Mit 1. Jänner 2009 wurde die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert. Die Budgetpolitik des Bundes, der Länder und Gemeinden muss sich an der Gleichstellung der Geschlechter ausrichten. Doch bislang lässt diese tatsächliche Umsetzung von Gender Budgeting auf sich warten.

Das neue Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet die einzelnen Ressorts dazu, pro Untergliederung 3-5 Wirkungsziele anzuführen, wovon eines ein Gleichstellungsziel sein muss. Damit soll zur Umsetzung der in der Verfassung festgeschriebenen Staatszielbestimmung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Art. 13 Abs. 3 B-VG) beigetragen werden. Auf der Maßnahmenebene sollten die Ressorts mindestens eine Maßnahme zur Erreichung des strategisch gesetzten Gleichstellungsziels angeben. Die Ziele müssen so definiert sein, dass die Zielerreichung auch überprüfbar ist.

Die Qualität und der Umfang der Budgetanalysen unter Gender-Aspekten sind je nach Ressort höchst unterschiedlich. Damit Gender Budgeting seine Wirkung entfalten kann, müssten die Analysen geschlechtsspezifischer Auswirkungen von budgetwirksamen Maßnahmen mit dem Ziel einer gleichstellungspolitischen Veränderung betrieben werden. Doch in der Realität werden Gesetzesvorhaben unter Heranziehung von fragwürdigen Rechenbeispielen zu einer nachträglichen frauenpolitischen Rechtfertigung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche Abteilung bzw. welche Person ist für die strategische Planung und systematische Umsetzung von Gender Budgeting in Ihrem Ressort zuständig? Bitte um genaue Angabe der Abteilung bzw. des Namens der verantwortlichen Person.

2)    Wieviel Personal und finanzielle Ressourcen stehen dieser Verwaltungseinheit für die Umsetzung von Gender Budgeting zu Verfügung?

3)    Ist eine Ausweitung dieser Ressourcen gedacht?

4)    Wurde externe fachliche Expertise für die Durchführung einer Gender Budgeting Analyse im Rahmen der Erstellung des Budgetvoranschlags 2016 und 2017 in Ihrem Ressort beigezogen?

5)    Falls, ja, welche ExpertInnen waren das?

6)    Wurden NGOs bzw. zivilgesellschaftliche AkteurInnen in die Erstellung der „Genderaspekte des Budgets“ 2016 und 2017 bzw. beim Gender Budgeting Prozess miteinbezogen?

7)    Wenn ja, welche NGOs waren das?

8)    Wenn nein, wieso wurden keine einbezogen?

9)    Wie gedenken Sie in Zukunft der Verpflichtung nachzukommen, dass in jeder Untergliederung bei den Wirkungszielen mindestens eines ein Gleichstellungsziel ist und überall konkrete Maßnahmen angeführt werden?

10) Wie wollen Sie die Zielerreichung überprüfen?

11) Ist die bestehende Datenlage für die Erstellung des Gender Budgetings ausreichend oder haben geschlechtsspezifische, empirische Daten gefehlt?

12) Falls ja, welche Maßnahmen zur verbesserten geschlechtsdifferenzierten Datenerhebung ergeben sich daraus und welche konkreten Schritte werden zur Verbesserung der Datenlage gesetzt?

13) Kam es aufgrund der Ergebnisse des Gender Budgeting in ihrem Ressort zu einer Veränderung der budgetären Prioritäten?

14) Wenn ja, welche Veränderungen waren das konkret und welchem prozentuellen Anteil am Gesamtbudget ihres Ressorts entsprachen diese Veränderungen?

15) Wie groß ist der prozentuelle Anteil der analysierten Budgetbereiche (getrennt nach Ausgaben und Einnahmen) für das Gender Budgeting bzw. für die „Genderaspekte des Budgets“ in Ihrem Ressort gemessen an den Gesamtausgaben bzw. – einnahmen Ihres Ressorts?