6450/J XXV. GP

Eingelangt am 10.09.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ASFINAG LKW-Parkplatz Seeboden

 

Das Projekt der ASFINAG, im Gemeindegebiet von Seeboden einen bestehenden kleinen Autobahnparkplatz an der A10 Tauernautobahn in Fahrtrichtung Salzburg zu einem deutlich größeren Rastplatz mit u.a. siebenmal so vielen LKW-Abstellplätzen auszubauen, stößt vor Ort aus vielen Gründen auf hartnäckigen Protest, dem sich mittlerweile auch der Bürgermeister angeschlossen hat. Unter anderem müssten dem Projekt beträchtliche Waldflächen weichen. Die Enteignung der nicht Verkaufswilligen unter den fünf betroffenen Grundbesitzern ist mittlerweile nach der 2. Instanz auf dem Weg zum Höchstgericht. Im Gegensatz zur medienöffentlichen Aussage des mit diesem Verfahren betrauten Spitzenbeamten, dass die Angelegenheit „ausjudiziert“ sei, scheint unter anderem nach wie vor strittig, ob die Voraussetzungen für ein behördliches Grundeinlöseverfahren überhaupt vorliegen, nur dann kann und muss ja das Einlöseverfahren (Enteignung) über Antrag der Straßenverwaltung verpflichtend eingeleitet werden.

Auf politischer Ebene ist Ihnen unter anderem im heurigen Jahr 2015 eine vom Kärntner Landtag zur Kenntnis genommene, kritische Petition betreffend „Verhinderung des geplanten ASFINAG – A10 – LKW – PP Millstätter See“ zugegangen. Zu Ihrer Bewertung des damit an Sie herangetragenen Anliegens und Ihrer Reaktion darauf wurde öffentlich nichts bekannt.

Daneben hat auch die Anhörung des aus einer Reihe ambivalenter Causen bekannten, u.a. für Infrastruktur und Enteignungen zuständigen Spitzenbeamten der Kärntner Landesverwaltung in einem Ausschuss des Kärntner Landtags einige wesentliche Sachfragen unbeantwortet gelassen bzw. viele mehr oder weniger undeutliche Verweise auf anderweitige Vorgaben enthalten, die im Interesse transparenten politischen und administrativen Handelns offengelegt werden sollten.

Unbeschadet der möglichen positiven Effekte zusätzlicher LKW-Parkplätze im österreichischen Straßennetz für die Verkehrssicherheit und die Beschäftigungsbedingungen im Straßengüterverkehr sollten die zahlreichen offenen Fragen nachvollziehbar beantwortet und geklärt werden, bevor fremdes Eigentum für solche Parkplätze zwangsweise herangezogen wird.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Im Zusammenhang mit der Petition betreffend „Verhinderung des geplanten ASFINAG – A10 – LKW – PP Millstätter See“, die Ihnen vom Kärntner Landtag übermittelt wurde:

a)    Wann ist Ihnen die erwähnte, vom Kärntner Landtag zur Kenntnis genommene Petition zugegangen?

b)    Welche Aktivitäten haben Sie daraufhin im Zusammenhang mit dieser Petition wann gesetzt?

2)    Im Rahmen des Ausschusshearings im Ausschuss für Nachhaltigkeit,. Naturschutz, Energie, Umwelt, Klimaschutz und öffentlicher Verkehr des Kärntner Landtags am 18.11.2014 zur Causa LKW-Parkplatz Seeboden wurde von der Auskunftsperson mehrfach, jedoch ohne konkret zu werden, auf EU-rechtliche Vorgaben verwiesen, laut welchen im Rahmen des Transitverkehrs entsprechende Rastplätze zu errichten wären und deretwegen seitens des Landes beim gegenständlichen Ausbauprojekt in Seeboden „kaum eingegriffen werden“ könne.

a)    Welche konkreten „EU-rechtlichen Vorgaben“ zur Errichtung von Rastplätzen „im Rahmen des Transitverkehrs“ im Einzelnen liegen vor?

b)    Welche rechtliche Bindungswirkung entfalten diese?

c)    Welche konkrete „EU-rechtliche Vorgabe“ erzwingt konkret genau die Erweiterung des Parkplatzes an der A10 bei Seeboden an genau diesem Standort?

3)    Zugleich wurde von der Auskunftsperson eingestanden, dass „immer wieder Diskussionen geführt würden, in welchen Abständen und in welcher Anzahl diese Plätze erforderlich wären. Wobei es sich im vorliegenden Fall um einen sehr kleinen Abstellplatz handle“.

a)    Welche konkreten Vorgaben zur Anzahl dieser LKW-Rastplätze, zu ihren Abständen und zu ihrer Größe von welcher Stelle liegen vor?

b)    Welchen konkreten Spielraum zu Anzahl, Abständen und Größen lassen diese Vorgaben, innerhalb dessen die angesprochenen „Diskussionen“ geführt werden können?

4)    Zur Frage, ob zeitliche Richtlinien für die Fertigstellung vorliegen, wurde von der Auskunftsperson ausgeführt, „die ASFINAG habe sich der EU gegenüber zur Umsetzung im gesamten Autobahnnetz bereiterklärt, konkrete Zeithorizonte gebe es dafür nicht.“

a)    In welcher Form hat sich die ASFINAG gegenüber der EU wann konkret zu welcher diesbezüglichen Umsetzung bereiterklärt?

b)    Ist die Aussage zutreffend, dass es in diesem Zusammenhang keinerlei konkrete Zeithorizonte – also Fristen für bestimmte Teilziele oder eine Komplett-Umsetzung – gibt, dass also keine solchen Zeithorizonte vereinbart wurden? Falls nein, wie stellt sich die Sachlage dazu sonst dar?

5)    Es wurde auch konkret nach der Relation gefragt, wenn es einerseits nur „undefinierte“ EU-Vorgaben gebe und von einem kleinen Parkplatz die Rede sei – ob die ASFINAG also „frei darüber entscheide und auch den Bedarf selbst festlege“ – die Auskunftsperson vertrat dazu die Meinung, es sei keine willkürliche Entscheidung des Straßenerhalters, auch wenn der Spielraum groß sei.


a)    Wer legt den Bedarf für einen bestimmten LKW-Parkplatz hinsichtlich Standort und Dimension konkret wie fest?

b)    Welche Rahmenbedingungen schließen eine willkürliche bzw freie Entscheidung der ASFINAG konkret wie aus?

c)    Wie groß ist der Spielraum der ASFINAG bei dieser Entscheidung über Standort und Dimension konkret?

d)    Ist die ASFINAG insbesondere frei zu entscheiden, ob für einen „sehr kleinen Abstellplatz“ ein bestehender noch kleinerer Parkplatz vergrößert oder ein neuer Standort gesucht wird?

e)    Wenn nein, wer trifft diese Entscheidung konkret?

6)    Als Argument wurde von der Auskunftsperson weiters kolportiert, dass bei einer Alternative im Raum Spittal a d Drau „sich die Entfernung vom Parkplatz nach Villach verkürzen und Richtung Salzburg verlängern (würde), weshalb sich für die ASFINAG aus ihrer fachlichen Sicht kein alternativer Standort anbieten würde“.

a)    Welche konkreten Vorgaben welcher Stelle(n) gibt es für die Frage, ob ein LKW-Rastplatz näher an der einen und weiter weg von der anderen Stadt sein muss oder soll?

b)    Welchen konkreten Bindungscharakter haben diese Vorgaben?

7)    Auf die Frage, in welchem der weiteren Verfahren der Themenbereich Lärmschutz behandelt würde – am Lärmgutachten der ASFINAG gab es seitens der BI ebenso heftige Kritik wie an der Aussage lokaler Politiker, dass man mit dem zusätzlichen Lärm werde „leben müssen“ -, stellte die Auskunftsperson fest: „Der Lärm selbst werde schwer erfassbar sein.“

a)    In welchem Verfahren und in welcher Weise wird der vom deutlich vergrößerten Rastplatz ausgehende zusätzliche Lärm zu erfassen und die Belastung für die Umgebung zu minimieren sein?

b)    Falls der Lärm nicht näher verfahrensmäßig erfasst wird – warum nicht?

8)    Zur Projektentstehung stellte die Auskunftsperson fest, es sei kein gesondertes Behördenverfahren erforderlich, „sondern die Projekte würden mit dem Verkehrsministerium abgestimmt.“ Die Fachabteilung des Landes „wisse oft vorher gar nicht, ob und wo ein Projekt entstehe“ und würde oft gar nichts davon erfahren, wenn es nicht Grundeinlöseprobleme gibt.

a)    Können Sie bestätigen, dass Projekte für Parkplatzausbauten oder Rastplätze mit dem BMVIT abgestimmt werden?

b)    Wenn ja, mit welcher Stelle bzw. welchen Stellen im BMVIT und in welcher konkreten Weise?

c)    Können Sie bestätigen, dass Fachabteilungen des Bundeslandes, in dem das jeweilige Projekt im hochrangigen Straßennetz geplant ist, „oft“ nicht erfahren, ob und wo dieses Projekt geplant ist, solange nicht Enteignungsverfahren o.ä. nötig werden?

d)    Welche Abläufe zwischen ASFINAG und Bundesland sind bei derartigen Projekten in der Planungsphase konkret vorgesehen?

e)    Wann und von wem hat das Land Kärnten bzw. das Amt der Kärntner Landesregierung erstmals „formell“ von den Plänen für einen Parkplatz-Ausbau an der A10 im Raum Seeboden/Millstätter See erfahren?

9)    Die Vorgabe, solche Rastplätze nicht in unmittelbarer Grenznähe zu errichten, weil hier die Gefahr von Grenzkontrollen gegeben sei. Die ASFINAG sei dazu verhalten, grenzferne, im innerstaatlichen Autobahnnetz befindliche Rastplätze zu errichten. … jene Parameter der entsprechenden Abstände zwischen den Rastplätzen einfließen, damit die LKW-Lenker Nachtfahrverbote und Ruhezeiten einhalten können.

a)    Welche konkrete Vorgabe welcher Stelle und welchen Datums liegt zur Frage der Grenznähe von neuen oder erweiterten (LKW-)Parkplätzen bzw Rastplätzen vor?

b)    Wer „verhält“ die ASFINAG konkret wie/wodurch dazu, (ausschließlich) grenzferne Rastplätze zu errichten?

c)    Welche Parameter der entsprechenden Abstände zwischen den (LKW)Rastplätzen werden von wem konkret wie vorgegeben?

10) Die Frage nach dem konkreten Bedarf nach Parkplätzen und entsprechenden Untersuchungen blieb im Kärntner Landtags-Ausschuss-Hearing trotz Nachfragen unbeantwortet.

a)    Wer legt auf Basis welcher Vorgaben welches Absenders den konkreten Bedarf nach LKW-Parkplätzen wie fest?

b)    Welche Untersuchungen und Studien wurden dazu von wem in wessen Auftrag wann angefertigt, und welche Ergebnisse hatten diese?

11) Durch die unmittelbare Nähe des geplanten Vorhabens zum atypisch gestalteten Knoten „Spittal-Millstätter See“ bei Lieserhofen (Abzweigung von der Autobahn nach links statt wie üblich nach rechts) sind durch das offiziell der Verkehrssicherheit dienende Projekt Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit bis hin zur Unfallbilanz möglich.

a)    Welche Untersuchungen zu dieser Frage wurden dazu von wem in wessen Auftrag wann angefertigt?

b)    Welche Ergebnisse hatten diese?