6467/J XXV. GP

Eingelangt am 10.09.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend überbordender Kriminalität durch Flüchtlinge in St. Georgen im Attergau

 

 

Am 18. August 2015 berichtete die Wochenzeitung „Die ganze Woche“ über die ausufernde Kriminalität in der  oberösterreichischen Gemeinde St. Georgen im Attergau folgendes:

„„Asylanten dürfen bei uns stehlen“

Die Gemeinde St. Georgen im Attergau (OÖ) hat täglich mit Asylwerbern zu kämpfen, die den Bürgern und den Geschäftsleuten das Leben schwer machen. Autos werden bespuckt, Frauen müssen sich sexuelle Anspielungen gefallen lassen und Diebstähle stehen an der Tagesordnung. Weil die Polizei der Straftaten nicht Herr wird, lassen die Geschäftsleute bereits die Asylwerber einen bestimmten Betrag im Monat entwenden.

Die Beschwerdebriefe türmen sich auf dem Schreibtisch von Bürgermeister Ferdinand Aigner (ÖVP). Und immer betreffen sie die Asylanten in seiner oberösterreichischen Gemeinde St. Georgen im Attergau. „Die Asylwerber bespucken Autos, Mütter fürchten sich, ihre Kinder alleine auf die Straße zu schicken, auch sexuelle Belästigungen der Frauen kommen vor. Kürzlich hat sich sogar das Zugpersonal unserer Lokalbahn darüber beschwert, dass ein Asylwerber randaliert hat, weil er nicht gratis mitfahren durfte. Und Diebstähle in unseren Geschäften gehören sowieso zur Tagesordnung“, meint Aigner resignierend.

Wie er seine 4.400 Schäfchen schützen soll, weiß der Ortschef nicht. Er fühlt sich von allen Seiten im Stich gelassen. Mehr noch, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) setzt scheinbar alles daran, das wilde Treiben fortzuführen. Denn das im Ortsteil Thalham angesiedelte Erstaufnahmezentrum ist mit 300 Asylanten bereits überbelegt und soll nun zu einem Lager für abgeschobene Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern werden. Eine Entscheidung des Innenministeriums. Aus welchen Ländern die Flüchtlinge kommen sollen, ist dort nicht bekannt. „Ich weiß wirklich nicht um jeden biografischen Hintergrund eines Flüchtlings Bescheid“, meint Karl-Heinz Grundböck, Sprecher im Innenministerium. Und auch in der Landespolizeidirektion Oberösterreich regiert Ahnungslosigkeit, der Polizei-Sprecher Bernd Innendorfer meint jedoch: „Zurückschiebungen von Asylanten nach Ungarn werden täglich durchgeführt.“


Für die Bewohner von St. Georgen ist dies kein Trost. Sie fühlen sich ihres Lebens nicht mehr sicher. Deshalb hat Bürgermeister Aigner an jeden Haushalt und an jeden Geschäftsbetreiber ein Erhebungsblatt für „Vorfälle betreffend Asylthematik“ verschickt, auf dem jeder seinem Ärger schriftlich freien Lauf lassen kann.

Dabei kam unter anderem heraus, dass im Vormonat Asylanten Parfüms im Wert von 2.000 Euro gestohlen haben. „Wie dreist sie dabei vorgegangen sind, ist einfach unglaublich“, sagt eine Verkäuferin des geschädigten Ladens. Meistens kommen sie zu dritt in das Geschäft, werfen einen Blick nach rechts, dann nach links und schon verschwinden die Gegenstände in ihren Rucksäcken. Anzeige erstatten wir erst gar nicht, das bringt nichts. Wie uns ergeht es vielen Geschäftsleuten. Weil die Diebstähle überhand genommen haben und den Flüchtlingen nicht beizukommen ist, haben wir bereits resigniert. Deshalb dürfen die Flüchtlinge Produkte im Wert von mehreren hundert Euro pro Monat stehlen. Das wird dann von uns als ,normaler Schwund‘ einkalkuliert.“


Es ist immer wieder das gleiche Bild. Auf der einen Seite der „arme Flüchtling“, auf der anderen Seite die „reichen Europäer“. Wer gegen Flüchtlinge etwas sagt, gilt als ausländerfeindlich. Deshalb wagt es in St. Georgen kein Unternehmer, drastische Schritte gegen die Täter zu unternehmen. Offiziell heißt es, wie Lucia Urban von der REWE International AG erklärt, „Tatsächlich verzeichnen wir in den beiden Filialen von BIPA und BILLA in Thalham einen leicht erhöhten Schwund. Aus diesem Grund verfügen diese Standorte – wie etwa die Hälfte aller Filialen der REWE International AG – auch über Videoüberwachung. Wie bei allen unseren Filialen üblich, wird bei Diebstahl, so er nachweisbar ist, selbstverständlich die Polizei gerufen und der Diebstahl zur Anzeige gebracht. Das weitere Vorgehen obliegt dann der Exekutive. Es gibt keinerlei Vorgaben seitens der Geschäftsführung in Thalham, anders vorzugehen als in den anderen rund 1.100 BILLA- und mehr als 620 BIPA-Filialen in unserem Land.“


Die Diebe nehmen, was sie kriegen können. Und selbst wenn es einmal zu einem Gerichtsverfahren kommt, bleibt das für den Asylwerber ohne Folgen. „Mir wurden zum wiederholten Mal ein Paar Herren-Mokassins
gestohlen. Diesen Diebstahl habe ich angezeigt. Es kam zur Gerichtsverhandlung und der Asylant musste mir die Schuhe zurückgeben. Das ist aber eher die Ausnahme“, sagt Nina Kaiser (Name von der Redaktion geändert) von einem örtlichen Schuhgeschäft. „Es gab aber auch Zeiten, da wurden mir jede Woche ein paar Schuhe gestohlen, die ich nie wieder gesehen habe.“ Die Täter bleiben in Thalham, denn straffällige Asylwerber dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschoben werden. Und zwar dann, wenn ein „besonders schweres Verbrechen“ vorliegt, das „eine Gefahr für die Gemeinschaft“ darstellt.“

 

Obwohl diese völlig unzumutbaren Zustände den Verantwortlichen offensichtlich bekannt sind, wurde bisher nichts unternommen, um die Bürger St. Georgens zu schützen und Recht und Ordnung wiederherzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage

 

1)    Sind Ihnen die unhaltbaren Zustände in St. Georgen im Attergau bekannt?

2)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen, um die Bürger von St. Georgen endlich zu schützen?

3)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen, um die Bürger anderer Gemeinden, in denen Flüchtlinge untergebracht werden, vor derartigen Zuständen der Gesetzlosigkeit zu schützen?

4)    Wie viele Anzeigen wegen Delikten gegen fremdes Vermögen gab es in der Gemeinde St. Georgen und Umgebung (Bezirk Vöcklabruck) in den letzten zwei Monaten? (Bitte um genaue Aufstellung der Delikte und ihrer Häufigkeit)

5)    Wie viele Anzeigen wegen Delikten gegen Leib und Leben gab es in der Gemeinde St. Georgen und Umgebung (Bezirk Vöcklabruck) in den letzten zwei Monaten? (Bitte um genaue Aufstellung der Delikte und ihrer Häufigkeit)

6)    Wie viele Anzeigen wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität gab es in der Gemeinde St. Georgen und Umgebung (Bezirk Vöcklabruck) in den letzten zwei Monaten? (Bitte um genaue Aufstellung der Delikte und ihrer Häufigkeit)

7)    Wie viele Anzeigen wegen anderer Delikte gab es in der Gemeinde St. Georgen und Umgebung (Bezirk Vöcklabruck) in den letzten zwei Monaten? (Bitte um genaue Aufstellung der Delikte und ihrer Häufigkeit)

8)    Wie viele dieser Delikte wurden von Flüchtlingen oder Asylwerbern begangen?

9)    Wie viele Exekutivbeamte sind in der Gemeinde St. Georgen eingesetzt, um die ausufernde Kriminalität zu bekämpfen?

10) Welche konkreten Maßnahmen wurden gesetzt, um zu verhindern, dass straffällig gewordene Flüchtlinge und Asylwerber sowie Personen mit ungeklärtem Status oder solche, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die jedoch nicht abgeschoben wurden, erneut Straftaten begehen?